Sanierungsrechtliche Genehmigung
Kurzinformationen
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen innerhalb des Sanierungsgebiets der historischen Altstadt Beelitz, benötigen Sie für das Bauvorhaben eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadt Beelitz. Dies gilt nur, wenn es sich nach § 61 der Brandenburgischen Bauordnung um ein genehmigungsfreies Vorhaben handelt.
Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist ein Bauantrag zu stellen. Zuständig für Anträge auf Baugenehmigung ist die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Innerhalb der Denkmalbereichssatzung der historischen Altstadt Beelitz benötigen Sie zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde.
Hinweis:
Über eine mögliche Förderung der Sanierungsmaßnahme nach Städtebauförderrichtlinie kann der von der Stadt Beelitz beauftragte Sanierungsträger Stadtkontor Auskunft geben.
Sofern für Ihr Grundstück bereits die Abgeschlossenheit der Sanierung erklärt und es vorzeitig aus dem Sanierungsgebiet entlassen wurde, besteht bei zukünftigen baulichen Maßnahmen weiterhin die Pflicht zur Einhaltung der Gestaltungssatzung der Stadt Beelitz sowie die Beantragung der o.g. denkmalrechtlichen Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG)
Satzungen der Gemeinde
Bekanntmachung der Verlängerung der Sanierungsmaßnahme
Ansprechpartner
Herr Peterek
Telefon: (033204) 391-67
E-Mail senden
Sanierungsträger Stadtkontor GmbH
Frau Monschein
Telefon: (0331) 74357-13
E-Mail senden
Formulare und Merkblätter
Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung
Anlage I – Fassade
Anlage II – Dacheindeckung
Anlage III – Dachaufbauten
Anlage IV – Türen und Tore
Anlage V – Fenster
Merkblatt Dacheindeckung
Merkblatt Fassade
Merkblatt Fenster
Merkblatt Tür und Tor