Baugenehmigung
Kurzinformationen
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf nach § 59 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) grundsätzlich einer Baugenehmigung, es sei denn es handelt sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben im Sinne des § 61 BbgBO.
Die §§ 62, 63 und 75 BbgBO regeln die vereinfachten Baugenehmigungs-, die Bauanzeige- und die Vorbescheidsverfahren, die u.U. zum Tragen kommen können.
Zuständig für Anträge auf Baugenehmigung ist die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Besucheradresse:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Untere Bauaufsichtsbehörde
Potsdamer Straße 18a
14513 Teltow
Telefon: 03328 318-340 oder -368
E-Mail: bauaufsicht@potsdam-mittelmark.de
Weitere Informationen und Hinweise zum Verlauf von Baugenehmigungsverfahren finden sie auf der Internetseite des Landkreises.
Potsdam-Mittelmark: Dienstleistungen A bis Z
Eine Erstinformation über die erforderliche Bauantragstellung erteilt Ihnen gerne das Bauamt der Stadt Beelitz.
Hinweis:
Sofern sich die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen innerhalb des Sanierungsgebiets der historischen Altstadt Beelitz befindet, benötigen Sie für das Bauvorhaben eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadt Beelitz, unabhängig davon, ob es sich nach der Brandenburgischen Bauordnung um ein genehmigungspflichtiges oder genehmigungsfreies Vorhaben handelt.
Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben (d.h. es muss ein Bauantrag gestellt werden) erfolgt die sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadt im Bauantragsverfahren beim Landkreis. Hierzu ist kein gesonderter Antrag bei der Stadt Beelitz zu stellen. Gleichwohl sind die örtlichen Bauvorschriften (Satzungen) bei Bauantragstellung einzuhalten.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Satzungen der Gemeinde
Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Brandenburgischen Bauordnung (Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung – BbgWBauPV)
Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung – BbgBauGebO)
Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung – BbgBauVorlV)
Ansprechpartner
Frau Rudolph
Telefon: (033204) 391-66
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Frau Hirsch
Telefon: (033204) 391-67
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