Gut informiert mit unserem Ratgeber!

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Begriffe wie „Energiewende“, „Nachhaltigkeit“, „Prävention“ und „Klimawandel“ tauchen täglich in den Nachrichten auf. Daher können Sie sich hier über viele dieser Themen informieren und weiterführendes Wissen zu einschlägigen Internetseiten unter den Links finden.

Umwelt

Gartenabfall nicht im Wald deponieren

Um unsere Gesundheit und unser natürliches Lebensumfeld zu bewahren, müssen wir Maßnahmen ergreifen mit denen Boden, Luft, Wasser, Pflanzen und Tiere geschützt werden. Daher ist der Umweltschutz als Staatsziel auch seit 1994 Teil des deutschen Grundgesetzes.

Lassen Sie uns gemeinsam die natürlich vorkommenden Ressourcen wie Wasser, Energie,  lebensnotwendige Rohstoffe sichern, denn sie bilden die Lebensgrundlage unserer Erde.

Umwelt

Für ein schönes und sauberes Lebensumfeld.

Waldbrandprävention

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Energie

Neue Wege, Gesetze und Alternativen

Waldbrandprävention

Waldbrand

Auf den 1544 Hektar des Beelitzer Stadtwaldes finden sich vorrangig Kiefern. Leider brennen diese besonders gut. Kommen dann noch sandige und trockene Böden, wie in unserer Region üblich dazu, steigt die Gefahr eines Waldbrandes. Das merkten schon unsere Vorfahren, als in den Jahren 1477, 1478, 1526, 1563, 1619 und 1700 große Feuer im Stadtwald und dem Ort selbst tobten.

Um unseren Forst, mit dem sich viele Beelitzer identifizieren auch weiterhin zur Erholung und zum Sport nutzen zu können, müssen wir jedoch behutsam und nachhaltig mit ihm umgehen.

Energie

Die Themen „Energiewende“ und „Klimawandel“ bieten einige Konfliktpotenziale, besonders wenn es um steigende Preise geht oder um den Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Häufig wird dazu an den Stammtischen kontrovers diskutiert.

Andererseits wird zunehmend erkannt, dass die Einsparung fossiler Ressourcen sowohl ökonomisch als auch ökologisch geboten ist. Mittel- und langfristig kommen wir nicht an diesem Thema vorbei.

Auch die Stadt Beelitz kann und will im Rahmen Ihres Leitbildes einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften leisten. Neben den eigenen Anstrengungen vor allem im Bereich der kommunalen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung setzt die Stadtverwaltung auf Information der Bürger und Gewerbetreibenden.

Ich hoffe, dass dieses hier bereitgestellte Informationsportal intensiv genutzt wird und so zur Klärung von Fragen beiträgt.

Wer keine Antwort auf seine Frage findet, kann sein Problem im „Briefkasten“ darstellen – eine Nachricht über das Anregungen-Formular genügt.

Ihr Bürgermeister
Bernhard Knuth

Gesetze und Verordnungen

Für den Energie-Bereich gelten zahlreiche Gesetze.

Um welche es sich vor allem handelt und was sie regeln, erfahren Sie auf dieser Seite.

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
  • Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Wer den Wortlaut der Gesetze benötigt, kann unter http://www.gesetze-im-internet.de im Internet nachschlagen.

Hier folgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der wichtigsten Energie-Gesetze

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Zusammen mit der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) regelt das EnWG wichtige Grundsätze der Strom- und Gasversorgung. Dazu zählen insbesondere

  • die Entflechtung von Energieversorgung und Netzbetrieb,
  • der diskriminierungsfreie Netzzugang,
  • die allgemeine Anschlusspflicht,
  • die Pflicht der Lieferer zur Grund- und Ersatzversorgung und
  • die Pflicht zur Stromkennzeichnung.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz ersetzt die früheren Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Details zum GEG werden an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Energieeinsparverordnung (EnEV) (ersetzt durch GEG)

Die EnEV enthält bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf von Gebäuden. Sie gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.

Für Neubauten werden umfangreiche Vorgaben zum Primärenergiebedarf und zum Wärmeschutz der Gebäudehülle gemacht. Für Wohngebäude gelten außerdem Vorgaben zum Hitzeschutz (sommerlicher Wärmeschutz), zur Luftdichtheit der Außenhülle und zum Mindestluftwechsel.

Für bestehende Gebäude, die saniert werden sollen, werden Mindestanforderungen an die zu erreichende energetische Güte von Bauteilen formuliert. Der Nachweis kann als Bauteil-Nachweis für den Wärmeschutz der geänderten Außenbauteilflächen oder als Gebäude-Nachweis für die Energieeffizienz des gesamten Hauses erfolgen (Primärenergiebedarf, Transmissionsverluste). Im Falle des Gebäude-Nachweises dürfen die Neubau-Anforderungen der EnEV um höchstens 40 % überschritten werden.

Die EnEV ist die Grundlage für die Erstellung von Energieausweisen.

Mit der Fortschreibung der EnEV werden die energetischen Anforderungen ab 2016 weiter verschärft. Die energetischen Standards für Neubauten steigen ab Januar um 25 Prozent. Zudem wird der Endenergiebedarf von Gebäuden im Energieausweis auch in Form von Energieeffizienzklassen dargestellt. Außerdem müssen alte Heizkessel auf Basis flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden (nicht betroffen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel).

Für Bestandsgebäude sind keine Verschärfungen vorgesehen. Hier gelten nach wie vor die bereits 2015 geltenden Mindestwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte).

Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) (ersetzt durch GEG)

Mit diesem Gesetz wird der anteilige Einsatz erneuerbarer Energie für alle neuen Gebäude zur Pflicht.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.

Für Bestandsgebäude gelten die Pflichten des Gesetzes nicht, mit einer Ausnahme: Da öffentlichen Gebäuden eine Vorbildfunktion zukommt, müssen sie im Ergebnis grundlegender Renovierungsarbeiten ebenfalls einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien nutzen.

Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sieht vor, das EEWärmeG mit der EnEV abzugleichen. Dabei muss man insbesondere die Überschneidungen an Schnittstellen prüfen sowie die Möglichkeiten das Gesetz zu vereinfachen, damit die erneuerbaren Energien besser in die Wärmeversorgung von Gebäuden integriert werden können. Auch soll geprüft werden, inwieweit man das EEWärmeG und die EnEV zusammenlegen kann.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Verbreitung und Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Das Ziel besteht darin, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 % zu erhöhen.

Das EEG umfasst detaillierte Regelungen zur Vergütung des aus regenerativen Quellen erzeugten Stroms. Nachdem im Juli 2014 auch der Bundesrat zugestimmt und die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung beschlossen hat, ist das novellierte EEG zum 01.08.2014 in Kraft getreten.

Zurzeit wird an einer Neufassung des EEG-Gesetzes gearbeitet. Am 08.06.2016 wurde die Reform zunächst vom Kabinett verabschiedet. Sie soll 2019 in Kraft treten.

Künftig sollen sich neue Anlagen dem Wettbewerb stellen – in Ausschreibungen soll der günstigste Bieter zum Zuge kommen. Es wird befürchtet, dass im Ergebnis z. B. Bürgerwindparks schwerer zu realisieren sein werden.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Am 3.12.2015 wurde die Neufassung des Kraft-WärmeKopplungsgesetzes (KWK-G 2016) vom Deutschen Bundestag angenommen. Auch der Bundesrat hat zugestimmt. Es ist am 1.1.2016 in Kraft getreten und löst damit das KWK-G 2012 ab.

Unter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) versteht man die die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom. Diese Gleichzeitigkeit vermindert die Verluste gegenüber der getrennten Erzeugung von Strom (im Kraftwerk) und Wärme (vor Ort beim Nutzer).

Das KWK-Gesetz regelt deshalb die Förderung der KWK vor allem im Bereich kleiner und kleinster Anlagen (d. h. im Bereich ab etwa 1 Kilowatt elektrischer Leistung bis 2 Megawatt).

Da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von KWK-Anlagen verändert haben, wurden insbesondere die Zuschläge für den erzeugten, den ins Netz eingespeisten und den selbst verbrauchten Strom mit dem KWK-G 2016 neu geregelt. Die Förderdauer beträgt zukünftig bis zu einer elektrischen KWK-Leistung von 50 kW 60.000 Vollbenutzungsstunden. KWK-Anlagen über 50 kW erhalten wie bisher eine KWK-Förderung über einen Zeitraum von 30.000 Vollbenutzungsstunden. Neu errichtete BHKWs bis 50 kW Leistung können einen KWK-Zuschlag bis zu 8 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten.

Details hierzu findet man zum Beispiel unter folgenden Adressen: http://www.noerr.com/~/media/Noerr/PressAndPublications/News/2015/Energie/Noerr-ueberblick-KWKG-2016.pdf und http://www.asue.de/node/2262

Neu ist auch die Pflicht, KWK-Strom, der nicht selbst verbraucht wird, direkt zu vermarkten. Diese Pflicht gilt für alle KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100 kW und wird abhängig von der Anlagengröße schrittweise eingeführt.

Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

In der Heizkostenverordnung sind alle Regelungen zusammengefasst, die der Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten in vermieteten Gebäuden auf die einzelnen Nutzer dienen.

Folgende Kostenpositionen können demnach auf die Mieter umgelegt werden:

  • Brennstoffkosten, Betriebsstrom, Kosten der Wartung und Bedienung, Überwachung, Pflege, Prüfung, Reinigung und Einstellung der Anlage Kosten, Schornsteinfeger, Kosten der Mess- und Erfassungstechnik, Eichkosten, Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung, Kosten der Verbrauchsanalyse
  • Kosten der Wärmelieferung (wenn die Heizungsanlagen nicht vom Vermieter selbst betrieben werden)

Fördermöglichkeiten im Energiebereich

Im Energiebereich bestehen zahlreiche Fördermöglichkeiten. Die „Förderlandschaft“ ist jedoch ständig in Bewegung, so dass an dieser Stelle immer nur ausgewählte Themen und Fördergegenstände dargestellt werden können.

Wer sich umfassend informieren möchte, kann die Förderdatenbank des Bundes im Internet unter http://www.foerderdatenbank.de nutzen. Er findet dort EU-, Bundes- und Länderprogramme.

Für einige ausgewählte Fördermöglichkeiten finden Sie hier erste zusammengefasste Informationen. Weitere Informationen zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten:

Die KfW-Bank fördert Vorhaben von Privatleuten und Unternehmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien mit zinsgünstigen Krediten und/oder Zuschüssen für den Erwerb, Neubau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Immobilien.

Hier sind einige geförderte Bereiche mit den zugehörigen Programmen für Privatpersonen aufgeführt:

  • Energieeffizient Bauen (Programm 153; Kredit)

Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses.

  • Energieeffizient sanieren (Programm 151/152; Kredit)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen.

  • Energieeffizient sanieren (Programm 430; Zuschuss)

Für energetische Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen oder energetische Einzelmaßnahmen.

  • Energieeffizient Bauen und Sanieren – Brennstoffzelle (Programm 433; Zuschuss)

Für den Einbau von Brennstoffzellensystemen.

  • Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (Programm 431; Zuschuss)

Für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz. Nur in Kombination mit den Programmen 151/152 oder 430 und 153.

  • Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit (Programm 167; Kredit)

Für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien.

  • Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270; Kredit)

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Strom- und Wärmeerzeugung sowie Batteriespeicher und Weiteres.

  • Erneuerbare Energien – Speicher (Programm 275; Kredit)

Für die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen.

Für Unternehmen jeglicher Größe und Kommunen bietet die KfW eine attraktive Förderung für eine Vielzahl von Umweltschutzmaßnahmen, beispielsweise:

  • KfW-Umweltprogramm (Programm 240; Kredit)

Umwelt schützen und Ressourcen schonen.

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (Programm 230; Kredit, Zuschuss)

Für innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten – Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden.

Weitere Informationen und zusätzliche Programme finden Sie unter http://www.kfw.de.

Die BAFA bietet viele Informationen und Förderprogramme rund um das Thema Energie an.

Energieberatung Wohngebäude

Das Förderprogamm „Energieberatung Wohngebäude“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Beratung soll helfen, Energieeinsparpotenziale zu finden und Wege zur Erhöhung der Energieeffizienz in Wohngebäuden aufzuzeigen.

Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, den der Berater erhält. Dieser ist dazu verpflichtet, diesen mit seinen in Rechnung gestellten Beratungskosten zu verrechnen.

Beim Vor-Ort-Termin ermittelt der Energieberater die wesentlichen Gebäudedaten und erstellt daraus einen Energieberatungsbericht.

Der Kunde einer solchen Beratung kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Gesamtsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Schritt-für-Schritt-Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Auf der Seite https://www.energie-effizienz-experten.de/ können alle Eigentümer, Mieter oder Pächter die in ihrer Umgebung verfügbaren Energieberater Mithilfe der Beratersuche finden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm können auf den Seiten der BAFA (http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html) gefunden werden.

Energieberatung im Mittelstand

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch qualifizierte und unabhängige Beratungen Informationsdefizite abbauen, Energiesparpotenziale erkennen und Energieeinsparungen realisieren können. Dazu bietet das BAFA dieses Angebot an. Antragsberechtigte, die Art und Höhe der Förderung sowie weitere Informationen erhalten Sie hier:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Mittelstand/energieberatung_mittelstand_node.html

Heizen mit erneuerbaren Energien (Marktanreizprogramm)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert weiterhin die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien durch den Einsatz von Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen.

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich online.

Im Einzelnen werden die folgenden Anwendungen gefördert:

Errichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen zur:

  • ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • ausschließlichen Raumheizung
  • kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • solaren Kälteerzeugung
  • Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und / oder Kältenetz
  • Bereitstellung von Prozesswärme

Weitere Informationen zur Förderung von Solarkollektoranlagen:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Solarthermie/solarthermie_node.html

Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen:

  • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz
  • besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
  • Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Brennwertnutzung
  • Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Staubminderung

Weitere Informationen zur Förderung von Biomasseanlagen:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Biomasse/biomasse_node.html

Errichtung von effizienten Wärmepumpen zur:

  • Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden
  • ausschließlichen Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt
  • ausschließlichen Raumheizung von Nichtwohngebäuden
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze

Weitere Informationen zur Förderung von Wärmepumpen:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Waermepumpen/waermepumpen_node.html

Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)

Förderung der Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien

Mit dem APEE wird der Umstieg zu modernen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien stärker und umfassender gefördert. Diejenigen, die unter Inanspruchnahme des Marktanreizprogramms ihre besonders ineffiziente Heizungsanlage austauschen oder solarthermisch modernisieren möchten, können eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn sie zugleich das gesamte Heizungssystem (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) optimieren.

Weitere Informationen:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Anreizprogramm_Energieeffizienz/anreizprogramm_energieeffizienz_node.html

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

Gefördert werden Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW mit einem Investitionszuschuss, um die Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung im Bereich kleinerer Objektversorgung zu erschließen.

Weitere Informationen: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kraft_Waerme_Kopplung/Mini_KWK/mini_kwk_node.html

Die neuen Richtlinien des Förderprogramms „RENplus 2014 – 2020“, womit die ILB Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg unterstützt, sind zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Die Richtlinie gilt für Kommunen und Unternehmen, nicht aber für Privatpersonen.

Es werden u.a. insbesondere folgende Maßnahmen gefördert:

  • Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und Speichersysteme
  • Vorhaben zur Integration Erneuerbarer Energien
  • Investitionen in Energieinfrastrukturen
  • Erarbeitung von Studien sowie Energie- und Klimaschutzstrategien

Näheres erfahren Sie unter https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/renplus-2014-2020/.

  • Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau: Die ILB ergänzt die Förderprogramme der KfW Bankengruppe „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ mit einem weiteren Tilgungszuschuss.
  • Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau: Förderung des Neubaus von preiswertem Wohnraum, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Er kann eigenständig oder in Ergänzung zu weiteren Förderungsmöglichkeiten beantragt werden.
  • Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren: Förderung der Modernisierung von Mietwohnraum. Zinsverbilligte Darlehen ermöglichen es, Wohnraum zukunftsorientiert herzurichten und anschließend preisgünstig am Markt anbieten zu können.
  • Mietwohnungsbau Modernisierung: Die ILB fördert die generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung mit zinsfreien Darlehen.
  • Mietwohnungsbau Neubau: Die ILB fördert den Neubau sowie die Umnutzung (Wiederherstellung, Erweiterung und Anpassung) von Mietwohngebäuden mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.
  • Wohneigentum – Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung: Die ILB fördert die energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten mit zinsfreien Darlehen.

Detailinformationen finden Sie über den ILB-Förderfinder auf der Seite http://www.ilb.de/.

Energieberatung

Das Thema „Energie“ ist ein weites Feld mit vielen Fachbegriffen und unterliegt dynamischen technischen Entwicklungen. Hinzu kommt, dass sich Gesetzeslage und Förderprogramme häufig ändern. Deshalb ist es ratsam, Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. An dieser Stelle wird auf ausgewählte Möglichkeiten der Energieberatung hingewiesen:

  • Verbraucherzentrale
  • EMB Kundenbüro
  • Heizspiegel
  • Expertenliste
  • Informationsangebot des BMWK

Welche Anlaufstelle für Sie die richtige ist, hängt von Ihrem Anliegen ab. Zur Orientierung werden hier die Hauptinhalte der Beratungsangebote dargestellt:

Private Verbraucher können sich mit ihren Anliegen und Fragen u.a. zu folgenden Themen an die Verbraucherzentrale wenden:

  • Energiespartipps (z.B. Stromverbrauch von Haushaltsgeräten)
  • Erneuerbare Energien
  • Gebäudesanierung
  • Haustechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser)
  • Energieabrechnung (z.B. Heizkosten)
  • Ärger mit Versorgern / rechtliche Fragen
  • Anbieterwechsel
  • Musterbriefe Energie

Hierfür gibt es die Energieberatung der Verbraucherzentrale Brandenburg. In der Nähe von Beelitz befinden sich folgende Beratungsmöglichkeiten:

Beratungsstelle Potsdam
am Hauptbahnhof, Ausgang Nord
Babelsberger Straße 18, 14473 Potsdam
Persönliche Beratung vor Ort ist hier Mo, Di, Do, Fr nach Vereinbarung möglich. Die meisten Themen lassen sich jedoch sehr gut telefonisch oder per Videochat behandeln, ergänzt durch das Hochladen von Unterlagen in ein Online-Portal oder durch Briefpost.

Ergänzt wird das Angebot durch den Einsatz des Digimobils der Verbraucherzentrale. Ein Mitarbeiter im Digimobil hilft bei der technischen Kontaktaufnahme zum Berater per Videochat und z.B. beim Hochladen von Unterlagen.

  • Digimobil Luckenwalde
    Markt 7, 14934 Luckenwalde
    Dienstag / Donnerstag 12:00-14:00 Uhr, zweimal im Monat
  • Digimobil Treuenbrietzen
    Großstr. 105, 14929 Treuenbrietzen
    Mittwoch 12:00-14:00 Uhr, einmal im Monat

Eine Terminvereinbarung ist in jedem Fall erforderlich. Landesweites Servicetelefon für Terminvergabe und weitere Auskünfte:
0331 / 9822 9995 (Mo bis Fr 9-18 Uhr)
Terminbuchung online: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung

Auch Beratungen per E-Mail sind möglich (Kosten 20 Euro): www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Alle Anlaufstellen im Land Brandenburg finden Sie unter:
https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/energie/energiesparberatung-15772

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Eine kostenlose telefonische Beratung zum Energiesparen ist nach Terminvereinbarung möglich. Auch eine Energierechtsberatung ist per telefonischem Rückruf oder persönlich möglich und kostet 15 Euro. Nachlass bei geringem Einkommen ist möglich. Erstberatungen werden vorzugsweise telefonisch oder per Videochat durchgeführt.

Neben einem kostenlosen Basis-Check (für Mieter) sind Energie-Checks zu speziellen Themen für Hauseigentümer möglich. Der Eigenanteil an den Kosten beträgt hierbei 30 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Die Beratungen werden von Energieberatern aus Ihrer Umgebung durchgeführt und dauern jeweils 1,5 bis 2 Stunden.

Basis-Check (kostenlos): Überblick über Ihren Strom- und Wärmeverbrauch, Geräteausstattung und einfache Sparmöglichkeiten

Gebäude-Check: Beurteilung der energetischen Situation Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung (Strom- und Wärmeverbrauch, Heizungsanlage, Gebäudehülle)

Heiz-Check: Mit Hilfe von Messungen werden Einstellungen und Effizienz des Heizsystems überprüft (Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel, Wärmepumpe oder Fernwärme)

Solarwärme-Check: Mit Hilfe von Messungen überprüft der Berater Einstellungen und Effizienz Ihrer solarthermischen Anlage (nicht für Photovoltaik-Anlagen).

Eignungs-Check Heizung: Ist ein Heizungstausch fällig, werden Empfehlungen für die geeignete Heiztechnik erarbeitet. Dabei werden Investitions- und zu erwartende Betriebskosten, CO2-Emissionen sowie Fördermöglichkeiten berücksichtigt.

Für alle, die

  • die Vor-Ort-Beratung (BAFA),
  • das Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW) oder
  • das Programm KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

in Anspruch nehmen wollen, gibt es unter https://www.energie-effizienz-experten.de das Portal „Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“.

Das Portal hilft beim Finden eines zugelassenen Beraters für das jeweilige Programm.

Die bundesweit kostenlose Energie-Hotline 0800 0736734 steht Ihnen für alle Fragen rund um die Themen energetisches Bauen und Sanieren und zur Expertensuche zur Verfügung.

Die EMB GmbH ist ein in der Region tätiger Strom- und Erdgaslieferer. Die EMB unterhält in Beelitz ein Kundenbüro:

EMB Kundenbüro Beelitz
Regionalbereich Havelland
Poststraße 9
14547 Beelitz

Tel: 0331 7495-709  
Öffnungszeiten: Dienstag 13:00 – 17:00 Uhr

Folgende Dienstleistungen werden angeboten: Beratung zu Erdgas- und Stromtarifen, Information zu Energielösungen, Tipps rund ums Energiesparen

Ansprechpartnerin ist Frau Sylvia Huwe (Regionalbereichsleiterin). Sie ist auch zu erreichen unter 0331 7495-401 bzw. huwe.sy@emb-gmbh.de.

Unter der Internetadresse www.heizspiegel.de finden Sie viele hilfreiche Informationen und Tipps zum Thema Heizen. Das Angebot richtet sich sowohl an Hauseigentümer als auch an Mieter. Hier können Sie mit Hilfe des interaktiven Online-Heizkostenrechners Ihren persönlichen Verbrauch und Ihre Kosten analysieren. Weitere Themen sind z.B.:

  • Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen
  • Funktionsweise, Vor- und Nachteile verschiedener Heizungsarten
  • Informationen zur Heizungswartung
  • Sanierungskosten einschätzen
  • Kosten, Verbrauch und CO2-Emissionen verschiedener Heizungsarten im bundesweiten Vergleich
  • Anleitungen zum Fenster abdichten, Heizung entlüften, Heizungsrohre selbst isolieren, Durchflussbegrenzer in Wasserhähne einbauen
  • Lösungen für typische Heizungsprobleme

Eine qualifizierte Beratung soll helfen, Energieeinsparpotenziale zu finden und Wege zur Erhöhung der Energieeffizienz in Wohngebäuden aufzuzeigen.

Für alle, die eine energetische Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen möchten, gibt es unter www.energie-effizienz-experten.de ein bundesweites Portal, das hilft, einen zugelassenen Berater in der eigenen Region zu finden.

Diese Experten sind auf energetische Aspekte bei Neubau und Sanierung von Gebäuden bzw. auch auf die Umsetzung von Einzelmaßnahmen spezialisiert. Ihr Angebot umfasst die Energieberatung und wahlweise die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei konkreten Sanierungs- und Bauvorhaben. Es werden auch passende Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Außer für Wohngebäude gibt es das Angebot auch für Nichtwohngebäude und Gewerbe.

Bei Fragen zur Expertenliste oder zur Expertensuche berät Sie das Servicecenter der Deutschen Energie-Agentur (dena) kostenfrei unter:

Tel. 030 66 777-222

Mo bis Fr 9-12 Uhr sowie Mo und Mi 14-16 Uhr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat unter www.bmwi.de/Energie/verbraucherinformationen eine Themenseite eingerichtet, die zu vielen energierelevanten Inhalten aktuelle Links enthält, z.B. zu den Themen

  • Energieeffizienz und Energiesparen
  • Erneuerbare Energien
  • Neubau und Sanierung von Wohngebäuden
  • Anbieterwechsel und Streitschlichtung
  • Informationen, Beratung und Antragsformulare zur Förderung

Energiespartipps

Energiesparen schont Ressourcen, vermeidet CO2-Emissionen und spart Geld. Energiesparen ist zusammen mit der Nutzung erneuerbarer Energien und dem Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung das Kernstück der Energiewende. Die EU-Kommission hat als europäisches Sparziel 30 % bis 2030 vorgegeben.

„Königsweg“: 3 Schritte zur Energieeffizienz:

  1. Energiebedarf senken
  2. so viel wie möglich vom verbleibenden Bedarf mit erneuerbaren Energien decken bzw. mit CO2-armen Energieträgern bzw. Technologien
  3. Restbedarf mit konventionellen Mitteln decken

Im Folgenden werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:

  • Energie und Kosten sparen in Haushalt und Kleingewerbe
  • Energiesparen bei Heizung und Warmwasser
  • Heizung im Einfamilienhaus
  • Berechnungstool für energetische Sanierung

Energie und Kosten sparen in Haushalt und Kleingewerbe

  • Vergleichsportale richtig nutzen (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)

Beziehen Sie generell keinen Bonus beim Preisvergleich ein, sondern nur die Arbeits- und Grundpreise.

Meiden Sie Tarife mit Vorkasse.

Schauen Sie bei unbekannten Anbietern auf deren Internetseiten und speziell im Impressum nach, welches Unternehmen dahintersteckt.

Vor einem Vertragsabschluss sollten Sie mit dem Anbieter klären, ob Bonus oder Rabatt in Ihrem Fall gewährt werden. Schriftlich bestätigen lassen!

Preisgarantien sollten mindestens für die Erstlaufzeit des Vertrags gelten.

Die Laufzeit eines Vertrags sollte nicht länger als zwölf Monate sein.

Mitdenken / Zählerstände kontrollieren

Energiesparen beginnt damit, den Energieverbrauch zu hinterfragen und (zumindest von Zeit zu Zeit) zu kontrollieren. Bereits das monatliche Ablesen von Gas- und Stromzählern kann Aufschlüsse über das Verbrauchsverhalten geben. Ein Modellvorhaben von Deutscher Energie-Agentur (dena), Energiedienstleister ista, Deutschem Mieterbund und Bundesbauministerium hat das bestätigt: Mieter, die monatlich über ihren Heizungsverbrauch informiert werden, benötigen im Durchschnitt 16 Prozent weniger Energie als Mieter, die keine regelmäßige Heizinformation erhalten.

Anschaffung sparsamer Elektrogeräte

Moderne Kühlschränke verbrauchen etwa halb so viel Strom wie alte Geräte. Ähnlich ist es mit Waschmaschinen und Geschirrspülern.
Beispiel: Ein zwölf Jahre alter Kühlschrank mit einem Volumen von 90 Litern frisst in einer Rechnung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz 392 Kilowattstunden im Jahr. Das Nachfolgemodell mit der Kennung A+++ braucht hingegen nur 157 Kilowattstunden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Ihnen unter

http://www.spargeraete.de/vzbv einen Service zur Abschätzung der Stromkosten von Alt- und Neugeräten.

Unter dem Link http://www.asue.de/node/2257 finden Sie eine Broschüre zum Thema.

Elektrogeräte auslasten bzw. optimal einstellen

Geschirrspüler erst laufen lassen, wenn er voll ist; Kapazität von Waschmaschinen ausnutzen; möglichst geringe Waschtemperatur wählen, 90°C-Programm vermeiden; trocken schleudern vor Einsatz von Trocknern; Herdplatten rechtzeitig abschalten und Restwärme nutzen; Kühlschrank bedarfsgerecht und nicht unbedingt auf kälteste Stufe einstellen
Beispiel 1: Während ein Waschgang mit 60 °C etwa 0,9 kWh Strom verbraucht, sind es bei einem Waschgang mit 90°C bereits 1,4 kWh (entsprechend 0,5 bzw. 0,8 kg CO2).
Beispiel 2: Kühlschrank nicht auf höchster Stufe einstellen: 7°C zum Kühlen und -18°C zum Gefrieren

Elektrowärme minimieren

Deutsche Kraftwerke verursachen im Durchschnitt etwa 600 g CO2-Emissionen pro Kilowattstunde. Bei der Verbrennung von Erdgas entstehen nur rund 200 g CO2 pro Kilowattstunde.

Deshalb sollte, solange der Strom nicht aus der eigenen Photovoltaikanlage kommt, der Stromverbrauch für die Heizung und Warmwasserbereitung so gering wie möglich gehalten werden.

Das bedeutet in der Praxis: Warmwasserbereitung nicht mit Strom betreiben; Waschmaschine oder Geschirrspüler nach Möglichkeit an die vorhandene Warmwasserversorgung anschließen; auf elektrische Fußbodenheizungen verzichten.

Beispiel: 15 Liter Leitungswasser von 10 °C auf 60 °C zu erwärmen (z. B. im Geschirrspüler) erfordert 0,9 kWh Strom. Das verursacht Kosten von derzeit rund 26 Cent und 0,5 kg CO2. Bei Verwendung von Erdgas fallen für dieselbe Wassermenge nur 7 Cent und 0,2 kg CO2 an.

Bedarfsgerechte und Energie sparende Beleuchtung

Eine zweck- bzw. arbeitsplatzbezogene Beleuchtung ist einer allgemeinen „Festbeleuchtung“ vorzuziehen. Energiespar- und LED-Lampen statt Glühlampen senken Stromverbrauch und Stromkosten um 70 bis 80 %.

Wo es möglich ist, kann eine automatische Schaltung dafür sorgen, dass das Ausschalten nicht vergessen wird (Treppenlichtautomatik; Präsenzmelder).

Stand-by vermeiden

Allein bei einem TV-Gerät kommt im Stand-by-Modus ein vermeidbarer Stromverbrauch von bis zu 70 kWh im Jahr zusammen. Für weitere Geräte mit Stand-by (PC mit Drucker und Monitor, Stereo-Anlage, DVD-Player usw.) können noch einmal 70 kWh anfallen.

Zusammen ergibt das ein Potenzial von rund 140 kWh/a mit Kosten von über 40 Euro pro Jahr und vermeidbaren CO2-Emissionen in Höhe von rund 86 kg/a.

Mit ein bis drei abschaltbaren Steckerleisten (Stückpreis ab 10 Euro) kann dieses Sparpotenzial erschlossen werden.

Energiesparen bei Heizung und Warmwasser

Richtiges Lüften

Beim Lüften soll die verbrauchte und mit Feuchtigkeit gesättigte Luft ausgetauscht werden. Möbel und Wände speichern Wärmeenergie, deren Auskühlen soll dabei möglichst vermieden werden, da die erneute Aufheizung unnötig viel Wärmeenergie verbrauchen würde. Je nach Jahreszeit können unterschiedliche Vorgehensweisen empfohlen werden.
Es gilt: Stoßlüftung bzw. Querlüftung statt Dauerlüftung und das mehrmals täglich bei abgedrehter Heizung. Die folgenden Zeitangaben dienen als Richtwert:

Stoßlüftung: Öffnen aller Fenster auf einer Raumseite für vier bis sechs Minuten im Winter, etwa doppelt so lange im Frühjahr/Herbst.

Querlüftung: Fenster und/oder Türen gegenüberliegender Raumseiten ganz oder gekippt öffnen (Durchzug); hier reichen in den Wintermonaten zwei bis sechs Minuten und vier bis 15 Minuten im Frühjahr/Herbst.

Von einer dauerhaften Kippstellung der Fenster wird in der Heizzeit abgeraten.

Thermostatventile

Mit Thermostatventilen kann für jeden Raum die zweckmäßigste Temperatur eingestellt werden. Es gilt die Faustformel: 1 °C mehr Raumtemperatur = 6 % mehr Verbrauch. Empfohlene Werte: Schlafzimmer 15 – 18 Grad, Küche 16 – 18 Grad und Wohn- und Kinderzimmer 20 Grad.
Einmal als „passend“ empfundene Einstellungen sollten dauerhaft beibehalten werden, ein häufiges „Herumstellen“ sollte (außer beim Lüften) nach Möglichkeit unterblieben.
Wer programmierbare Thermostatventile nutzt, kann außerdem für die Zeit seiner Abwesenheit geringere Temperaturen einstellen, aber Vorsicht: ein Auskühlen der Räume sollte vermieden werden.

Heizung im Einfamilienhaus

Wer seine Heizungsanlage modernisieren, ersetzen oder optimieren möchte und dafür einen Spezialisten sucht (Handwerker, Sachverständige, Energieberatung), kann sich u. a. an die Handwerkskammer Potsdam in der Charlottenstraße 34 – 36, 14467 Potsdam, wenden (Telefon 0331 3703-0; http://www.hwk-potsdam.de/9,512,bdbsearch.html).

energieeffiziente Heizungspumpen:

Das Herz der Heizungsanlage ist die Heizungspumpe. Sie transportiert das erwärmte Wasser vom Heizkessel zu den Heizkörpern. Die Heizungspumpe verursacht allein rund 10 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs. Sie verbraucht häufig mehr Strom als ein Kühlschrank oder Gefriergerät. Der Austausch einer alten Umwälzpumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe der Energieeffizienzklasse A macht sich bei einem Einfamilienhaus nach drei bis fünf Jahren bezahlt.

veraltete Kessel tauschen:

Der Austausch veralteter Kessel senkt durch die Ersparnis von Öl und Gas die CO2-Emissionen und die Brennstoffkosten. Ob der alte Niedertemperatur-Kessel nach etwa 20 Jahren durch Brennwerttechnik oder z.B. durch eine stromerzeugende Heizung (Mikro-KWK-Anlage) ersetzt wird, hängt von den technischen Gegebenheiten und von den Vorstellungen des „Häuslebauers“ ab.

hydraulischer Abgleich:

Mit einem hydraulischen Abgleich wird eine ungleichmäßige Wärmeverteilung im Haus vermieden. Das spart Brennstoffkosten. Die Abstimmung der Einzelkomponenten durch einen Heizungsfachmann ist nicht nur im Zuge einer Heizungserneuerung sinnvoll. Auch bei bestehenden Heizanlagen kann diese Maßnahme zu spürbaren Einsparungen beitragen.
Ein hydraulischer Abgleich ist Voraussetzung für die Förderung der Heizungsmodernisierung durch die KfW bzw. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wärmedämmung, Fenstermodernisierung:

Durch Wärmedämm-Maßnahmen und den Einbau neuer Fenster werden die Wärmeverluste eines Gebäudes verringert. Solche Maßnahmen verursachen relativ hohe Kosten, sorgen aber für einen dauerhaft niedrigen Energieverbrauch des Hauses.
Die Tabelle listet auf, mit welchen Kosten man bei einer nachträglichen Wärmedämmung rechnen kann bzw. muss (Quelle: www.energiesparen-im-haushalt.de):
Ob bzw. über welchen Zeitraum sich Dämmmaßnahmen „rechnen“, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere aber von der (anzunehmenden) Steigerung der Energiepreise, von den Finanzierungsbedingungen (inkl. Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Fördermitteln) und von den Nutzungsbedingungen (z. B. Umlage der Modernisierungskosten bei vermietetem Wohnraum). Hier hilft nur eine genaue Berechnung anhand der örtlichen Gegebenheiten weiter.

Zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen können Sie u.a. auf die KfW-Programme 151/152 „Energieeffizient sanieren – Kredit“ oder 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ zurückgreifen https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-(430)/index.html#1

Berechnungstool für energetische Sanierung

Die dena hat ein Expertentool zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen entwickelt. Ergänzend zur Bilanzierung dient es Energieberatern und Architekten als nützliche Arbeitshilfe zur Darstellung energieeffizienzbedingter Mehrkosten. Mit der Ergebnisdarstellung kann der Experte dem Bauherrn anschaulich vermitteln, ob sich die Investitionen lohnen und unterstützt damit die Entscheidungsfindung. Es können mehrere Sanierungsvarianten berechnet und bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit beurteilt werden.

Das Expertentool wird hinsichtlich der gültigen Finanzierungs- und Förderbedingungen angepasst und wird regelmäßig überprüft.

Weitere Infos unter http://www.zukunft-haus.info/ bzw. unter https://www.febs.de/service/toolbox/beratung/wirtschaftlichkeit/

Erneuerbare Energien

Unter dem Begriff Erneuerbare Energien werden Energiequellen zusammengefasst, die im Rahmen des menschlichen Zeithorizonts praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern. Sie unterscheiden sich somit von den fossilen Energiequellen, die sich (wenn überhaupt) über wesentlich längere Zeiträume regenerieren. Das Gesamtspektrum der erneuerbaren Energien umfasst Windenergie, Wasserkraft, Solarenergie, Biomasse und Erdwärme.

Als Synonym werden auch die Begriffe regenerative Energien oder alternative Energien verwendet.

Einige Erneuerbare Energien sind zwar praktisch unerschöpflich, aber trotzdem nur in begrenzter Menge verfügbar. Das gilt für alle auf Biomasse beruhenden Technologien. So kann z.B. dem Wald nur soviel Holz entnommen werden, wie nachwächst.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie (Kraft), die in der Regel unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt wird, und nutzbarer Wärme für Heizzwecke. Die Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung wird dabei (im Unterschied zum ausschließlich Strom erzeugenden Kraftwerk) weitestgehend vermieden.

Zunehmend an Bedeutung gewinnen kleinere KWK-Anlagen für die Versorgung einzelner Wohngebiete bzw. Häuser, sogenannte Blockheizkraftwerke (BHKW). BHKWs können sowohl mit fossilen Energieträgern (z. B. Erdgas) als auch mit Erneuerbare Energien (z. B. Biogas) betrieben werden.

Mit dem am 03.12.2015 vom Bundestag verabschiedeten neuen KWK-Gesetz (KWK-G 2016) entfallen weitgehend die Zuschläge für selbst genutzten KWK-Strom, der nicht in ein öffentliches Stromnetz eingespeist wird. Dafür sieht der Entwurf höhere Zuschläge für eingespeisten KWK-Strom vor. Darüberhinaus bekommen Bestandsanlagen von Erdgas-KWK, die bereits aus der KWK-G Förderung heraus gefallen sind, zunächst für 4 Jahre KWK-Zuschläge für den eingespeisten Strom. Details hierzu findet zum Beispiel unter folgender Adresse: http://www.noerr.com/~/media/Noerr/PressAndPublications/News/2015/Energie/Noerr-ueberblick-KWKG-2016.pdf.  Für Anlagen ab einer elektrischen Leistung von 100 kW gilt ein Direktvermarktungsgebot.

Einer ersten Orientierung zum Thema dienen die folgenden Informationen:

Thermische Solarkollektoren wandeln Sonnenenergie in Wärme um. Sie erfordern auf Grund der saisonalen und tageszeitlichen Schwankungen die Kombination mit einem Speicher und mit einer stetig verfügbaren Wärmeerzeugungsanlage (Kessel, Wärmepumpe oder BHKW).

Pro Quadratmeter Kollektorfläche können meist zwischen 400 und 600 kWh gewonnen werden (abhängig von  Ausrichtung und Typ der Kollektoren abhängig).

Gefördert werden Solarkollektoren über das Marktanreizprogramm der BAFA nur noch, wenn sie auch zur Heizungsunterstützung verwendet werden.

Für die Größe der Kollektorfläche eines 4-Personen-Haushaltes in Ein- und Zweifamilienhäusern gibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) folgende Orientierung:

  • Röhrenkollektor ca. 4 m²
  • Flachkollektor ca. 6 m²

Bei Neubauten sind die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes bestimmend für die Auslegung einer Solaranlage. Danach müssen bei Wahl einer Solaranlage mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes durch solare Strahlungsenergie abgedeckt werden.

Solarkollektoranlagen kosten komplett mit Speicher und Montage je nach Typ und Anbieter um die 1.000 bis 1.500 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Bausätze können preiswerter sein.

Im Betrieb benötigt eine Solaranlage etwas Strom (ca. 15 – 20 €/Jahr) und alle ein bis zwei Jahre eine Wartung (50 – 100 €/Jahr).

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wandeln Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um.

Der PV-Anteil an der Brutto-Stromerzeugung im Jahr 2015 lag bei rund 7,5 Prozent, das entspricht rund 38,5 Mrd. Kilowattstunden. Die hohen Zuwachsraten verstärken den Druck, effiziente Speichertechnologien zu entwickeln.

Der erzielbare energetische Nutzen (Solarertrag) der einzelnen Anlage hängt vom Typ der Solarzellen und vom Standort ab. Für Beelitz kann bei optimaler Ausrichtung der Paneele mit einem jährlichen Stromertrag von rund 950 kWh  je Kilowatt installierter Leistung (kWpeak) gerechnet werden. Für 1 kWpeak benötigt man eine PV-Anlage mit etwa 8 bis 10 m² Solarfläche.

Die Anschaffungskosten für PV-Anlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Sie liegen derzeit bei knapp 1.400 Euro je Kilowatt installierter Leistung.

Auf Grund der stark gesenkten Einspeisevergütung für Solarstrom muss zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit ein möglichst hoher Anteil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden. Empfehlungen gehen von mindestens 40 % aus. Deshalb sollte auch die Möglichkeit der Speicherung geprüft werden. Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist.

Die Vergütung für Solarstrom ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Demnach kann für Dachanlagen bis 10 kWpeak (in der Regel auf Ein- bis Zweifamilienhäusern oder Mietshäusern installiert), die Mitte 2016 in Betrieb gehen, mit etwa 12,3 Cent / kWh gerechnet werden. Dieser Wert wird schrittweise verringert.

Wärmepumpen machen Umweltwärme nutzbar. Als Wärmequellen kommen vor allem Luft, Grundwasser und das oberflächennahe Erdreich in Betracht. Wärmepumpen funktionieren nach dem Prinzip des „umgekehrten Kühlschranks“: Sie entziehen der Umwelt Wärme und nutzen sie für die Heizung oder Warmwasserversorgung. Als Antriebsenergie nutzen Wärmepumpen elektrischen Strom oder Erdgas.

Der deutsche Markt für Wärmepumpen nimmt 2016 wieder Fahrt auf. Im ersten Quartal 2016 verzeichnete die Wärmepumpentechnologie ein deutliches Plus von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt wurden im ersten Quartal 2016 bereits rund 15.000 Geräte abgesetzt. Damit wurde eine Trendumkehr geschafft. Denn im Jahr 2015 war der Wärmepumpenmarkt noch um 2 Prozent geschrumpft.

Die BAFA fördert Wärmepumpen  über das Marktanreizprogramm.

Entscheidender Parameter für die Effizienz von Wärmepumpen ist die Jahresarbeitszahl (JAZ), die als der Quotient aus abgegebener Wärme und verbrauchter Energie (meist Strom) definiert ist.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt die nebenstehenden Mindestwerte für die JAZ.

Grafik: Jahresarbeitszahlen

Nutzer sollten sich vom Planer eine Mindest-Jahresarbeitszahl garantieren lassen.

Um eine möglichst hohe Jahresarbeitszahl zu erreichen, sollten Wärmepumpen geringe Vorlauftemperaturen (ca. 35 °C) liefern. Als Heizungssystem werden deshalb meist Fußbodenheizungen eingesetzt. Das schränkt die Anwendbarkeit in Bestandsgebäuden ein, wenn man den Aufwand für den nachträglichen Einbau einer Fußbodenheizung berücksichtigt.

Wärmepumpen sind in der Anschaffung teuer. Eine Erd-Wärmepumpe mit einer thermischen Leistung von 10 kW kann beispielsweise Investitionskosten in einer der Größenordnung von rund 10.000 bis 12.000 Euro (brutto) verursachen. Hinzu kommen die Kosten für einen Erdkollektor von ca. 3.000 Euro. Systeme mit Bohrsonden liegen kostenmäßig noch darüber.

Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb ist ein spezieller Wärmepumpen-Stromtarif. Bei einigen Stromtarifen für Wärmepumpen muss beachtet werden, dass die Stromentnahme zu bestimmten Zeiten gesperrt ist. Für diese Sperrzeiten sollte ein Pufferspeicher vorhanden sein.

Biogas wird durch Vergärung organischer Stoffe erzeugt. Biogasanalgen verwerten z.B. neben Gülle pflanzliche Abfallprodukten oder Silage.

Die Biogasproduktion steht wegen der teilweisen Konkurrenz zur Nahrungsproduktion zuweilen unter Kritik, insbesondere dort, wo Einsatzstoffe wie z.B. Mais verwendet werden.

Das erzeugte Biogas wird in den meisten Fällen am Standort der Biogasanlage in BHKW eingesetzt. Für den erzeugten Strom sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz Vergütungssätze geregelt. Insbesondere für die erzeugte Wärme gibt es vor Ort oft (außer dem Eigenbedarf der Gärbehälter) keine vollständige Nutzung. Deshalb wird diese Wärme „über das Dach“ ungenutzt an die Umwelt abgegeben.

 Biomethan entsteht durch die Aufbereitung von Rohbiogas mittels CO2-Abscheidung und Reinigung. Das so aufbereitete Biogas kann ins Erdgasnetz eingespeist werden und eröffnet die Möglichkeit, den Ort der Gaserzeugung vom Ort der Verwertung zu entkoppeln sowie das Erdgasnetz als Speichermedium zu nutzen. Damit kann über die Veredlung zu Biomethan das Problem der ungenutzten Abwärme aus den BHKW weitgehend gelöst werden.

Gasversorger bieten mitunter Mischprodukte aus Erdgas und Biomethan an, wobei die Preise höher als bei reinem Erdgas liegen. Auch wird Biomethan als Kraftstoff dem Erdgas an Erdgastankstellen zugemischt.

Windkraftanlagen wandelt die kinetische Energie des Windes in Strom um und speist ihn in das öffentliche Netz ein.

Man unterscheidet zwischen Anlagen an Land (onshore) und auf See (offshore). Stand der Technik sind Neu-Anlagen ab 3 MW Leistung und Masthöhen von 100 bis 150 m.

Brandenburg hat nach Niedersachsen die meisten Windräder in Deutschland. Mit ihren insgesamt mehr als 4.400 MW erzeugen sie pro Jahr etwa 9 bis 10 Mrd. Kilowattstunden.

Um die „Verspargelung“ der Landschaft zu begrenzen, werden Windeignungsgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 650 km² ausgewiesen, auf die künftig der Neubau von WKA beschränkt werden soll. Das Konfliktpotenzial ist sehr hoch – siehe Akzeptanz.

Eine technische Besonderheit stellen so genannte „kleine Windkraftanlagen“ dar. Für private Haus- und Grundstückseigentümer (auch Landwirte) kommen Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) Nennleistung in Frage, da ein bestehender Hausanschluss bis zu dieser Leistung ohne Mehrkosten für den Betreiber genutzt werden kann. Für Privatpersonen werden am Markt vor allem Anlagen bis 5 kW angeboten. Bis etwa 1,5 kW Nennleistung wird auch von Mikro-Windenergieanlagen gesprochen. Diese stellen für Haus- und Grundstückseigentümer, aufgrund Ihrer geringeren Baumaße (bis ca. 4 m Durchmesser), die interessanteste Anlagengröße dar.

KWK-Anlagen sind streng genommen alle Anlagen, die gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme erzeugen. Die Betonung liegt auf nutzbar, denn im „normalen“ Strom erzeugenden Kraftwerk entsteht auch Wärme, die jedoch nicht (oder nur zu einem sehr geringen Teil) genutzt werden kann. Die Abwärme der meisten großen Kraftwerke geht deshalb an die Umwelt verloren.

Im Bereich kleinerer Verbrauchsmengen (Wohnblock, Wohngebiet, ggf. auch Ein- und Zweifamilienhäuser) ist das Mini- oder Mikro-Blockheizkraftwerk eine ausgereifte Lösung.

Eine solche Anlage hat eine elektrische Leistung zwischen 1 und 50 kW. Die thermische Leistung bewegt sich entsprechend zwischen 3 und 100 kW.

Ein BHKW mit 20 kW elektrischer Leistung kostet rund 50.000 Euro.

Von der BAFA werden Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW mit einem Zuschuss von bis zu 3.500 Euro gefördert. Eine Liste der geförderten Typen finden Sie unter

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/publikationen/liste_mini_kwk_anlagen_2015.pdf

Es existieren weitere erneuerbare Energiequellen, deren Nutzung in Brandenburg jedoch stark eingeschränkt ist:

  • Geothermie: Dabei handelt es sich um die Nutzung der Erdwärme in großer Tiefe. Praktische Anwendungsfälle gab bzw. gibt es z.B. in Neubrandenburg und in Waren/Müritz. Solche Projekte sind mit enormen Investitionsaufwendungen und hohen technischen Risiken verbunden.
  • Wasserkraft: Das Wasserkraftpotenzial ist in Brandenburg überschaubar und, soweit wirtschaftlich nutzbar, auch bereits weitgehend erschlossen.

Energiequellen wie Wind und Sonne stehen nicht bedarfsgerecht zur Verfügung. Die Einspeisungsschwankung dieser unstetigen Stromquellen muss entweder von Spitzenlastkraftwerken oder von Speichern ausgeglichen werden. Um die Größenordnung zu verdeutlichen: Am Pfingstwochenende 2014 hat die Photovoltaik mit mehr als 20.000 MW tagsüber etwa 50 % des gesamten Leistungsbedarfs in Deutschland abgedeckt. Nachts fällt dieser Anteil auf Null.

Als „Speichertechnologien“ sind u.a. bekannt bzw. Gegenstand weiterer Forschungen:

  • Pumpspeicherwerke: sie nutzen überschüssigen Strom, um Wasser in die Höhe zu pumpen und bei Bedarf über Turbinen wieder zu Tal laufen zu lassen.
    Vorteil: erprobte Technologie
    Problem: kapitalintensiv, umweltbelastende Eingriffe in die Natur
  • Druckluftspeicherkraftwerke: sie nutzen überschüssigen Strom, um Luft in unterirdische Kavernen zu pressen und bei Bedarf über Turbinen wieder ausströmen zu lassen.
    Vorteil: weniger umweltbelastende Eingriffe in die Natur
    Problem: kapitalintensiv, wenig erprobte Technologie
  • Power to Gas: darunter wird die Erzeugung von Wasserstoff mit überschüssigem Wind- oder Solarstrom mittels Elektrolyse verstanden (Elektrolyse = Aufspalten von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff)
    Vorteil: Wasserstoff ist im Unterschied zu Strom relativ gut speicherbar und kann bei Bedarf im BHKW zu Strom gemacht werden oder ins Erdgasnetz eingespeist werden
    Problem: teure Elektrolyseanlagen, Infrastruktur
  • Power to Heat: nach dem „Tauchsiederprinzip“ wird überschüssiger Strom in Fernwärmeanlagen zur Erwärmung von Heizwasser verwendet, die Energie des Stroms wird im Wärmenetz gespeichert und ersetzt den üblichen Brennstoff
    Vorteil: der Überschussstrom ersetzt fossile Energieträger

Batteriespeicher: in Batteriepaketen wird überschüssiger Strom gespeichert und bei Bedarf wieder abgegeben
Vorteil: erprobte Technologie, taugt nicht für die Stromversorgung von Städten
Problem: taugt nicht für die Stromversorgung von Städten

In der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg ist ein „Energiepolitisches Zielviereck“ definiert.

Dabei spielen (anders als in früheren Dokumenten) die Akzeptanz durch die Bürger und ihre Beteiligung am Prozess der Planung und Vorbereitung eine wesentliche Rolle.

Das Land Brandenburg setzt auf eine Energie- und Klimaschutzpolitik, die auf Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien abzielt.

Die Landesregierung hat das energie- und klimapolitische Ziel formuliert, dass bis 2030 der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch 32 Prozent (%) (mindestens 170 PJ) betragen soll.

Bis zum Jahr 2030 sollen die Erneuerbaren Energien den gesamten Strombedarf in Brandenburg und Berlin rechnerisch decken können. Die Windkraft wird daran einen Anteil von 80 % haben. Um dieses Ziel erreichen zu können, werden bei der Aufstellung und Fortschreibung der Regionalpläne auch Flächen in Waldgebieten in den Blick genommen.

Gegen den Ausbau der Windkraft, aber auch gegen neue große Gasleitungen, Biogasanlagen, Gaskraftwerke und Stromtrassen regt sich Widerstand. Dieses Konfliktpotenzial zu entschärfen, die Bürger in die Entscheidungen einzubeziehen und letztlich für solche Maßnahmen zu gewinnen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Brandenburger Energiepolitik in den kommenden Jahren.

Ein spezieller Aspekt von Großanlagen zur Biomassenutzung (insbesondere Biogasanlagen) ist die Flächenkonkurrenz. Darunter wird die Tatsache verstanden, dass landwirtschaftliche Nutzfläche, auf der energetisch nutzbare Pflanzen wie Mais, Roggen oder Gerste angebaut werden, für die Nahrungsmittelproduktion nicht mehr zur Verfügung steht. In dieser Debatte spielen Fragen nach den Ursachen des Welthungers und damit nach der globalen Gerechtigkeit eine zentrale Rolle. Das öffentliche Unbehagen darüber, dass potenzielle Nahrungs- und Futtermittel für die Gewinnung von Treibstoffen oder Strom und Wärme genutzt werden, sollte zum kritischen Nachdenken anregen: Es müssen Wege gefunden werden, wie die Energiefrage künftig gelöst werden kann, ohne dass die Ernährungssicherheit der Bevölkerung dadurch in Frage gestellt wird.

Alternative Antriebe

Das Kraftfahrt-Bundesamt zählte zum Stichtag 1. Januar 2019 insgesamt rund 57,3 Millionen Kraftfahrzeuge. Davon sind rund 47,1 Millionen Personenkraftwagen (Pkw) und die Fahrzeugdichte beträgt 692 Kraftfahrzeuge pro 1.000 Einwohner.

Alternative Antriebe hatten insgesamt 962.000 Fahrzeuge. Darunter waren rund 500.000 Erdgas- und etwa 450.000 Elektrofahrzeuge.

Der Straßenverkehr ist mit etwa 18 % an den deutschen Treibhausgasemissionen beteiligt.

Um diese Emissionen zu reduzieren, gibt es (neben den Themen „Verlagerung auf die Schiene“ und „Verkehrsvermeidung durch Regionalisierung“) mehrere Ansätze im Bereich der Fahrzeugtechnik.

An dieser Stelle wird auf folgende eingegangen:

Elektroautos sind Fahrzeuge mit einem Elektromotor, der seine Energie aus einer Batterie bezieht.

Nur wenn Elektroautos reinen Ökostrom beziehen, kann man sie als CO2-frei bezeichnen.

Die Bundesregierung fördert die Elektromobilität mit Kaufprämien für Fahrzeuge und mit Zuschüssen für Ladestationen.

Zwischen Januar und November 2019 wurden in Deutschland 270.000 Elektroautos zugelassen.

Infos zu den am Markt erhältlichen Modellen erhält man u.a. unter folgender Adresse:

http://www.goingelectric.de/elektroautos

Infos zur Förderung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html

Elektromobilität in Beelitz

Als Vorreiter in Sachen Elektromobilität nutzt die Stadt Beelitz seit September 2014 Elektrofahrzeuge. In der Poststraße (Höhe Rathaus) wurde dafür eine öffentliche Stromtankstelle errichtet. Weitere Informationen unter dem Punkt „Maßnahmen der Stadtverwaltung“.

Erdgasfahrzeuge sind eine ausgereifte technische Variante auf der Grundlage klassischer Verbrennungsmotoren.

Sie besitzen neben einem Erdgastank, der für eine Reichweite von etwa 300 km sorgt, meist noch einen Benzintank, mit dem die nächste Tankstelle sicher erreichbar ist.

Es gibt in Deutschland etwa 96.000 Erdgasfahrzeuge, darunter neben rund 81.000 PKW auch rund 1.100 Busse und rund 13.800 LKW. Die Kraftstoff-Versorgung wird mit etwa 900 Erdgastankstellen sichergestellt (Quelle: /www.gibgas.de; Stand: 01/2020).

Die CO2-Emissionen sinken bei Erdgas-Einsatz anstelle von Benzin um 20 bis 25 %. Durch die Zumischung von Biogas kann sich dieser Prozentsatz weiter erhöhen.

Die nächsten Erdgastankstellen in der Region Beelitz befinden sich u. a. in Potsdam (3 mal), in Werder/Havel (Glindow, Neu-Pötzin), Linthe, Ludwigsfelde (Genshagen), Luckenwalde, Bad Belzig, und Berlin (ca. 15 mal).

Eine Auswahl erhältlicher Erdgasfahrzeuge erhalten Sie unter anderem unter www.gibgas.de/Fahrzeuge/Personenfahrzeuge.

Als Hybridfahrzeug werden Kraftfahrzeuge bezeichnet, die von einer Kombination aus Verbrennungsmotor, Batterie und Elektromotor angetrieben werden. Beim Bremsen und im Schubbetrieb wird der größere Teil der Bremsenergie in den Akkumulator zurückgeführt (Nutzbremse). Insbesondere im Stadtverkehr tragen diese Rückgewinnungen zur Verbrauchsverminderung um bis zu 60 % bei. Die Lärmreduktion im Schubbetrieb, bei Stillstand oder bei Langsamfahren (Einparken) mit geladenem Akku ist im städtischen Raum ein weiterer Gewinn.

Erstes Serienfahrzeug dieses Typs war der „Prius“ von Toyota. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe verschiedener Modelle diverser Hersteller.

Inzwischen werden auch zahlreiche Plug-In-Fahrzeuge angeboten. Diese E-Mobile haben eine größere Batterie als die Hybrid-Kfz. Diese Batterie kann extern aufgeladen werden und ermöglicht rein elektrisches Fahren meist im Bereich von 50 bis 60 km.

Solche Fahrzeuge sind gegenwärtig noch nicht verbreitet, werden jedoch als Option für die Zukunft gesehen. Da die Brennstoffzelle als Verbrennungsprodukt nur Wasserdampf abgibt, wäre der Betrieb bei reinem Wasserstoffbetrieb CO2-emissionsfrei. Zurzeit gibt es deutschlandweit jedoch erst um die 25 öffentliche Wasserstofftankstellen. Bis Ende 2018 sollen es etwa 100 sein.

Toyota hat sein erstes Serienmodell „Mirai“ auf den Markt gebracht:

  • Kraftstoff: Wasserstoff
  • Kostenpunkt: rund 78.000 Euro
  • Reichweite: ca. 550 km mit einer Tankfüllung

Hyundai hat das Modell „Hyundai ix35“ auf dem Markt:

  • Kraftstoff: Wasserstoff
  • Kostenpunkt: rund 65.000 Euro
  • Reichweite: ca. 600 km mit einer Tankfüllung

Quelle: www.Automobilwoche.de

Energiepreise

Preishöhe und Preistrends sind häufig der Auslöser, um über Energie sparende Maßnahmen nachzudenken. Der Orientierung zum Preisgefüge und zu Energiepreisentwicklungen dienen folgende Informationen:

Um Energiepreise richtig bewerten zu können, sollte man folgende Grundbegriffe kennen:

Arbeitspreis:

Preis für die Menge der bezogenen Energie (gebräuchlich bei Strom, Erdgas und Fernwärme); angegeben in Cent/kWh oder Euro/MWh.

Grundpreis:

jährlicher oder monatlicher Festpreis, der unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist (gebräuchlich bei Strom, Erdgas und gelegentlich bei Fernwärme); angegeben in Euro/Monat oder Euro/Jahr.

Leistungspreis:

Preis für die vom Lieferer vorgehaltene Leistung, angegeben in Euro/kW. Im Bereich der Kleinabnehmer für Strom und Erdgas kaum gebräuchlich, üblich in Fernwärmelieferverträgen sowie in Gas- und Stromlieferverträgen für größere Abnehmer.

Preise nach Volumen oder Gewicht:

Für Pellets, Hackschnitzel, Heizöl und Flüssiggas sowie für Kraftstoffe werden die Preise in Euro/Liter, Euro/Hektoliter oder Euro/kg bzw. Euro/Tonne angegeben.

Mischpreis:

Quotient aus den gesamten Energiekosten (Summe aller Arbeitspreis-, Grundpreis- und/oder Leistungspreis-Entgelte) und der verbrauchten Energiemenge.

Die vom Endverbraucher zu zahlenden Energiepreise setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammen. Gesetzlich neu eingeführt wurde ab Januar 2021 die CO2-Bepreisung. Die Strompreise sind hiervon nicht betroffen.

Die nachstehenden Grafiken zeigen die Zusammensetzung und Entwicklung der Strom- und Erdgaspreise in Deutschland:


Einkauf und Vertrieb

Aufwendungen für Beschaffung an der Börse, Abwicklung des Geschäfts auf der Bezugs- und Verkaufsseite inkl. Gewinn

Netznutzung

Entgelte für die Nutzung der Netze. Diese werden von der Bundesnetzagentur reguliert.

Steuern und Umlagen (außer Mehrwertsteuer)

Strom- bzw. Erdgassteuer, CO2-Abgabe, außerdem bei Strom: EEG-Umlage, KWK-Umlage, weitere Umlagen

Konzessionsabgabe

Jede Kilowattstunde Erdgas oder Strom gelangt über Leitungen zum Endverbraucher. Sofern sich diese Leitungen im öffentlichen Straßenland der Kommunen befinden, ist dafür ein Entgelt an die jeweilige Kommune zu zahlen.

Mehrwertsteuer

Die Summe der o.g. Positionen ergibt den Gesamtnettopreis. Auf diesen Betrag wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % aufgeschlagen.

Für alle Energieträger setzte spätestens gegen Ende 2021 ein massiver Preisanstieg auf den Weltmärkten ein. Die Nachfrage nach Energie ist im Zuge der weltweiten wirtschaftlichen Erholung schnell auf Vor-Corona-Niveau gestiegen. Daher haben die Großhandelspreise für die fossilen Brennstoffe Öl, Gas und Kohle stark angezogen.

Die Preisentwicklung für in deutschen Privathaushalten typische Abnahmefälle ergibt derzeit folgendes Bild:

  • Erdgas: Die Preise für deutsche Erdgasimporte sind ab Oktober 2021 massiv angestiegen und befinden sich im Jahr 2022 weiterhin auf einem extrem hohen Niveau. Zusätzlich unterliegen sie derzeit hohen Schwankungen. Von Januar bis Juli 2022 lagen die Preise bei durchschnittlich 5,55 ct/kWh. Im Zeitraum Juli bis September 2022 dagegen bei durchschnittlich 12,67 ct/kWh. Im Oktober ist der Preis wieder auf 6,75 ct/kWh gefallen. Es ist abzuwarten, wie die Entwicklung fortschreitet. Im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sind die Preise in Beelitz je nach Abnahmemenge um 29 % bis 43 % gesunken.
  • Strom: Die drastisch gestiegenen Gaspreise wirken sich auch auf den Strompreis aus. Da Gas nicht nur zum Heizen, sondern auch zur Stromerzeugung in Gaskraftwerken genutzt wird, treibt dies auch die Preise an den Strombörsen in die Höhe. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Strompreise für Verbraucher ab Ende 2022 deutlich gestiegen. Im Dezember 2022 lag der Preis bundesweit durchschnittlich um rund 26 % höher als im Vorjahresmonat. Bei Abschluss neuer Versträge sind die Preise in Beelitz allerdings im Zeitraum von Juli bis Dezember 2022 je nach Abnahmemenge um rund 5 % gesunken. Positiv wirkt sich der Wegfall der EEG-Umlage ab Juli 2022 aus. Dadurch reduziert sich der Strom-preis etwas. Die Positionen Umlagen, Steuern und Netznutzungsgebühren machen etwa die Hälfte des gesamten Strompreises aus.
  • Heizöl: Die Preisentwicklung von Heizöl ist regelmäßig sehr stark von internationalen Krisen und Spekulationen betroffen und entsprechend unstet. Wie die unten stehende Grafik der Verbraucherpreise am Beispiel des Standortes Berlin zeigt, gab es nach einem deutlichen Preisverfall im Jahr 2020 durch geringe Nachfrage eine Normalisierung des Preisniveaus in 2021. Seit Ende des Jahres sind die Preise jedoch massiv gestiegen. Im Dezember 2021 kostete der Hektoliter Heizöl noch durchschnittlich 68 Euro. Im März 2022 war der Preis auf ein Höchstniveau von fast 138 Euro angestiegen. Danach schwankt er immer wieder auf einem hohem Niveau. Eine wesentliche Ursache für steigende Erdölpreise auf dem Weltmarkt ist in einem begrenzten Angebot bei einer zugleich anziehenden Nachfrage zu sehen. Im Jahr 2022 schlägt sich die CO2-Abgabe mit insgesamt 9,5 Cent pro Liter bzw. 9,50 Euro netto pro Hektoliter auf den Heizölpreis nieder.
  • Fernwärme: Auch die Fernwärmepreise sind gestiegen. Da Erdgas weiterhin der bestimmende Energieträger für die Wärmeversorgung ist, folgen sie dem Trend der Gaspreise. Die Preissteigerung für Fernwärme fällt aber bisher noch deutlich moderater aus als beim Gas. Der Grund hierfür: Die Berechnung der Preise erfolgt über Preisanpassungsformeln, die die Verteuerung der einzelnen Energieträger zeitversetzt weitergeben. Vergleicht man die Preise von Dezember 2022 mit dem Vorjahresmonat, so ergibt sich ein durchschnittlicher Anstieg von rund 50 %.

Grundsätzlich kann jeder Kunde seinen Energielieferer frei wählen. Insofern gelten für Beelitz (und jeden anderen Ort) die vom jeweils ausgewählten Lieferer angebotenen Preise. Die folgende Grafik gibt eine Orientierung über die aktuellen Preisverhältnisse in der Region Beelitz bei Wahl günstiger Angebote:

Bei den obigen Preisangaben für Erdgas und Strom ist zu beachten, dass es sich hier um Preise bei Abschluss neuer Verträge handelt. Laufende Vereinbarungen können deutlich darunter liegen.

Holzbrennstoffe:

Die allgemeine Entwicklung wirkt sich derzeit auch auf die Preise für Holzbrennstoffe aus. In den vergangenen Jahren veränderten sich die Kosten für Pellets und Hackschnitzel nur wenig. Nun jedoch sind die Pelletpreise in der Region um Beelitz von Dezember letzten Jahres bis Dezember 2022 je nach Bestellmenge um fast das Doppelte gestiegen. Hackschnitzel kosten rund 75 % mehr.

(Quellen: Statistisches Bundesamt, Mineralölwirtschaftsverband, C.A.R.M.E.N. e. V., www.energieverbraucher.de (Flüssiggas), www.gas24.de (Erdgas als Kraftstoff), BAFA (Importpreise Erdgas), www.verivox.de, eigene Recherchen)

Ausgewählte Grafiken zur Preisentwicklung können Sie sich hier auch als PDF-Datei herunterladen.

Energie-Spar-Aktivitäten der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung Beelitz unternimmt seit Jahren umfangreiche Anstrengungen zur Energieeinsparung und Ressourcenschonung. Nicht zuletzt mit dieser Energierubrik und den darin enthaltenen Informationen und Anregungen soll der Gedanke des sparsamen Umgangs mit Energie gestärkt werden.

An dieser Stelle folgen einige Informationen zu den Arbeitsfeldern der Stadtverwaltung im Energiebereich:

Seit 2004 besteht für ausgewählte kommunale Einrichtungen (darunter Diesterweg-Grundschule, Grundschule Fichtenwalde, Kita Ringstraße, Gymnasium) im Rahmen der mit dem Ingenieurbüro W.E.N. Consulting GmbH abgeschlossenen Energie-Spar-Partnerschaft ein Energiemanagementsystem. W.E.N. realisiert dabei in Zusammenarbeit mit dem Personal der Stadt u.a. folgende Aufgaben:

  • kontinuierliche Optimierung der Heizungsregelung, Anpassung an veränderte Nutzungsbedingungen in Absprachen mit den Leitern und Hausmeistern
  • Aufnahme von Messreihen für den Strom- und Wärmeverbrauch
  • monatliche Erfassung der Zählerstände
  • Kontrollgänge mindestens einmal im Quartal
  • regelmäßige Auswertung und Analyse der Verbrauchsentwicklung

Die intensive Betreuung hat z. B. dazu geführt, dass in den drei mit Fernwärme versorgten Einrichtungen (Diesterweg-Grundschule, Kita Ringstraße, Gymnasium) seit Beginn der Energie-Spar-Partnerschaft im Schnitt über 20 % Verbrauchssenkung erreicht wurden.

Seit 2017 werden für zehn kommunale Objekte der Stadt Beelitz monatlich die Verbrauchswerte für Wärme, Strom und Wasser erfasst und mit Hilfe einer speziellen Software ausgewertet. Damit soll gewährleistet werden, dass ungewöhnliche Verbrauchsentwicklungen schnellstmöglich erkannt werden und die Ursachen aufgespürt und beseitigt werden können. Außerdem sollen Potenziale zum Einsparen von Energie und Kosten aufgedeckt werden. Der Bericht für das Jahr 2018 hatte folgende

Hauptaussagen:

  1. Gegenüber 2015 sind der Wärmeverbrauch um 147 MWh und der Stromverbrauch um 46 MWh gesunken. Dadurch wurden die CO2-Emissionen um 55 Tonnen pro Jahr reduziert.
  2. Die Verbrauchssenkung bei Wärme und Strom hat (bei Ausschluss von Preisänderungen) Kostensenkungen von rund 30.000 Euro bewirkt.
  3. Anhand spezifischer Verbrauchskennwerte werden für die einzelnen Objekte konkrete Maßnahmen abgeleitet.

Die Stadt Beelitz hat planmäßig Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Liegenschaften realisiert, Als Beispiel sei hier die Kita in der Ringstraße genannt, deren Verbrauch zwischen 2005 und 2006 durch Dämmmaßnahmen von rund 530 auf etwa 380 MWh gesunken ist. Zusammen mit den Effekten aus dem Energiemanagement hat sich damit der Wärmeverbrauch hier mehr als halbiert.

Energetische Aspekte bestimmten auch den Bau der neuen Kita Am Park, die im Sommer 2013 übergeben wurde. Nach umfangreichen Diskussionen mit dem Planungsbüro wurde eine Bauvariante gewählt, die mit zusätzlicher Wärmedämmung den Wärmebedarf gegenüber der Ausgangsvariante noch einmal um 19 % reduziert und dadurch dauerhaft niedrige Brennstoffkosten garantiert.

Die Stadt hat eine Übersicht der energierelevanten Daten aller kommunalen Liegenschaften erstellen lassen.

In der nächsten Zeit sind seitens der Stadtverwaltung u.a. folgende Modernisierungsmaßnahmen geplant:

  • Energetische Modernisierung des Ärztehauses
  • Energetische Modernisierung der Solaroberschule
  • Umrüstung der Beleuchtung in Turnhallen auf LED
  • Inbetriebnahme eines Blockheizkraftwerkes am Standort der Grundschule in Fichtenwalde:

Die Turnhalle der Grundschule Fichtenwalde wurde neu gebaut. Im Zuge des Neubaus wurde ein Blockheizkraftwerk (BHKW) installiert. Dieses versorgt die neue Turnhalle und den Grundschulcampus  zukünftig mit Wärme und Strom aus Erdgas.

Die Straßenbeleuchtung schlägt im Beelitzer Haushalt mit rund 1 Mio. kWh pro Jahr zu Buche, das sind bei den gegenwärtigen Preisen rund 260.000 Euro, Tendenz steigend.

Um hier gegenzusteuern, hat die Stadt 2014 umfangreiche Mittel für die Ausstattung bestehender Straßenbeleuchtungsgebiete mit LED-Lampen eingeplant.

Den Anfang machen die Beelitzer Altstadt, der Bereich Kiefernwald und der Straßenzug An der Bahn in Beelitz-Heilstätten. Mit den geplanten Maßnahmen wird der Stromverbrauch um insgesamt rund 98.000 kWh/Jahr sinken. Der Spareffekt der neuen Leuchten liegt bei durchschnittlich 72 %. Das entlastet den Haushalt jährlich um rund 25.500 Euro (Preisbasis: 2014) und die Umwelt dauerhaft um 59 Tonnen CO2.

Weitere Straßenzüge werden folgen.

Die Stadtwerke Beelitz GmbH sind vollständig in kommunaler Hand. Das Unternehmen versorgt in der Stadt Beelitz Wohngebiete, öffentliche Einrichtungen und industrielle Abnehmer mit Wärme. Schwerpunkte sind die Bereiche rund um die Ringstraße und der Kiefernwald (Wärmenetze mit insgesamt 5.300 m Länge; KWK-Anteil rund 45 %).

Die erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerke der Stadtwerke haben folgende Eckdaten:

  • BHKW im Kiefernwald: 48 kW elektrische und 77 kW thermische Leistung
  • BHKW WTA: 201 kW elektrische und 333 kW thermische Leistung
  • jährliche Betriebsstunden: etwa 7.500 bis 7.900 Stunden/Jahr
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