Denkmalrechtliche Erlaubnis

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Kurzinformation

Für die Errichtung, Änderung oder sonstiger Vorhaben an baulichen Anlagen innerhalb der Denkmalbereichssatzung der historischen Altstadt Beelitz, benötigen eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

Einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen auch Maßnahmen, die Sie in der näheren Umgebung eines Denkmals durchführen und die Einfluss auf das Denkmal haben. Dies können Auswirkungen auf die Substanz des Denkmals, auf dessen Erscheinungsbild oder auf dessen städtebaulichen Zusammenhang sein.

Geltungsbereich Denkmalbereichssatzung (Klick zum Vergrößern)

Zuständig für Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Besucheradresse:

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Potsdamer Straße 18a
14513 Teltow

Telefon: 03328 318-558
E-Mail: Oeff-Recht@potsdam-mittelmark.de

Hinweis:

Weitere Informationen und Hinweise zum Denkmalschutz und der Denkmalrechtlichen Erlaubnis finden sie auf der Internetseite des Landkreises.

Potsdam-Mittelmark: Dienstleistungen A bis Z

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG)
Satzungen und Rechtsgrundlagen – Stadt Beelitz

Ansprechpartner

Frau Hirsch
Telefon: (033204) 391-67
E-Mail senden

Formulare

Antrag Denkmalrechtliche Erlaubnis