Informationen zur Kommunalwahl 2024
Allgemeine Informationen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 09.06.2024 finden im Land Brandenburg landesweit Wahlen statt. Neben dem Europaparlament und dem Kreistag werden an diesem Tag auch die politischen Gremien der Städte und Gemeinden gewählt. In unserer Stadt Beelitz sind dies die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte aller Ortsteile.
Alle Einwohner der Stadt Beelitz, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder EU-Bürger sind, können an der Wahl teilnehmen. Natürlich darf man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Gewählt werden kann, jeder Einwohner der Stadt Beelitz der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher oder EU-Bürger ist und in der Stadt Beelitz bzw. dem betreffenden Ortsteil seit mindestens 3 Monaten seinen ständigen Wohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (Die vollständigen gesetzlichen Vorschriften sind im BbgKWahlG bzw. der BbgKWahlV festgelegt)
Wenn auch Sie Freude und Interesse daran haben sich aktiv für die Belange der Stadt Beelitz oder Ihres Ortsteiles einzusetzen, so werden Sie Kandidat für die Stadtverordnetenversammlung oder Ihres Ortsbeirates. So haben Sie die Möglichkeit Ideen vorzustellen, Vorschläge einzubringen und Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Mit Ihrem Engagement tragen Sie dazu bei, dass Entscheidungen bürgernah getroffen werden und sich das Lebensumfeld aller Einwohner der Stadt weiterentwickelt.
Kanditatur
Es gibt 3 Möglichkeiten zu kandidieren.
- Kandidat einer Partei oder politischen Vereinigung.
– Sie wenden sich an den Orts- bzw. Kreisverband der Partei, die Sie vertreten möchten. Die Kandidaten werden auf Mitgliederversammlungen festgelegt. Der Wahlvorschlag wird von der jeweiligen Partei oder pol. Vereinigung eingereicht.
- Kandiadat einer Wählergruppe.
– Sie wenden sich an die Vertreter einer bestehenden Wählergruppe, hier werden die Kandidaten auf einer Anhängerversammlung festgelegt. Sie haben aber auch die Möglichkeit eine eigene Wählergruppe mit wahlberechtigten Personen gleicher Interessen zu gründen.
- Einzelkandidat
Unterstützungsunterschriften (nur in bestimmten Fällen nötig)
In Wahlgebieten unter 300 Einwohner werden keine Unterstützungsunterschriften benötigt. Ansonsten werden in Wahlgebieten mit 300 bis 700 Einwohnern – drei, 700 bis 2500 Einwohner – fünf, 2500 bis 10000 Einwohner – zehn und 10000 bis 35000 Einwohner – zwanzig unterstützende Unterschriften benötigt.
Ist der Wahlvorschlagsträger (Partei, Wählergruppe, Einzelkandidat) aber bereits mit einem Sitz in dem zu wählendem Gremium bzw. des Kreistages (bei Parteien auch Landtag oder Bundestag) vertreten, so werden auch diese nicht erforderlich.
Kandidatenaufstellung
Die Aufstellung der Kandidaten kann bereits jetzt erfolgen. Wahlvorschläge müssen spätestens am 04.04.2024 (66. Tag vor der Wahl), 12:00 Uhr beim Wahlleiter abgegeben werden. Die Aufstellung der Kandidaten wird im § 33 des BbgKWahlG geregelt. Zu der Aufstellungsversammlung werden die Mitglieder, Anhänger oder auch Delegierten durch den zuständigen Vorstand oder den Vertretungsberechtigten der Partei, Wählergruppe etc. mit dreitägiger Frist, einzeln oder durch öffentliche Ankündigung geladen. Auf der Einladung muss der Zweck der Versammlung angegeben werden. Es müssen mindestens drei wahlberechtigte Versammlungsteilnehmer anwesend sein. Die Aufstellung der Kandidaten und die Reihenfolge auf dem Stimmzettel werden in geheimer Wahl bestimmt. Die Versammlungsleitung kann ein nicht wahlberechtigter Teilnehmer übernehmen. Er darf sich allerdings nicht an der geheimen Wahl der Bewerberinnen und Bewerber beteiligen. Bewerberinnen oder Bewerber dürfen an der geheimen Abstimmung teilnehmen, sofern sie nicht durch interne Bestimmungen, z.B. nicht Mitglied der Partei für die kandidiert werden soll, davon ausgeschlossen werden. Es besteht keine Präsenzpflicht für Bewerberinnen und Bewerber. Sie müssen jedoch vorab ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben (§28 BbgKWahlG).
Das Wahlverfahren muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, jede wahlberechtigte Person hat gleich viele Stimmen und die Mehrheit entscheidet. Hat der Wahlvorschlagsträger Regelungen zu dem Wahlverfahren getroffen (z.B. durch Satzung), so haben diese Anwendung zu finden. Bei abweichenden Verfahren bzw. bei keiner Festlegung zu dem Wahlverfahren, muss die Aufstellungsversammlung in jedem Fall ein Wahlverfahren beschließen.
Geheime Abstimmung (gemäß § 93 BbgKWahlV)
Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge, sind in geheimer Abstimmung zu beschließen.
Hier empfiehlt es sich bestimmte Standards, die bei allgemeinen Wahlen vorgeschrieben sind, einzuhalten.
Dies sind z.B. die Gewährleistung der geheimen Stimmabgabe, Verwendung einheitlicher Stimmzettel und Stifte, die Verwendung von Wahlurnen oder anderer geeigneter Behältnisse. Über die geheime Wahl der Bewerberinnen und Bewerber ist eine Niederschrift entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Mustervordruck der Anlage 9a der BgbKWahlV zu fertigen. Die Niederschrift ist mindestens vom Versammlungsleiter und 2 (von der Aufstellungsversammlung bestimmten) Personen, die an der Versammlung teilgenommen haben, zu unterzeichnen. Außerdem sind zwei Vertrauenspersonen zu bestimmen, welche Ansprechpartner des Wahlleiters für diesen Wahlvorschlag sind. Sie werden zu den Sitzungen des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge und die Ergebnisfeststellung geladen.
Inhalt des Wahlvorschlages (gemäß § 93 BbgKWahlV)
- Wahlvorschlag – Anlage 5a
- Unterschriftenliste – Anlage 6 (nur bei Bedarf)
- Zustimmungserklärung – Anlage 7a
- Bescheinigung der Wählbarkeit – Anlage 8a bzw. 8c für Unionsbürger
- Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge – Anlage 9a (nicht bei Einzelbewerbern)
Die notwendigen Formulare werden rechtzeitig auf der Internetseite der Stadt Beelitz unter dem Bereich Service- Volksbegehren und Wahlen zu finden sein. Bitte nutzen Sie den Formularserver und die Anleitung zum Ausfüllen der notwendigen Unterlagen. Anschließend müssen sämtliche Vordrucke ausgedruckt und unterzeichnet werden. Sämtliche Unterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Spätestens zum 04.04.2024, 12:00 Uhr sind die genannten Unterlagen bei der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter der Stadt Beelitz einzureichen. Es empfiehlt sich, die Unterlagen bereits einige Zeit vor diesem Termin vorzulegen, so dass etwaige Mängel behoben und fehlende Angaben oder Unterlagen ergänzt werden können. Bei weiteren Fragen zur Kandidatur oder zur Aufstellung der Kandidaten stehe ich Ihnen telefonisch (033204/39144, michael@beelitz.de) oder auch persönlich (hier ist eine Terminvereinbarung hilfreich) gern zur Verfügung.
Heike Michael, Wahlleiterin
Link zum Formulardienst
https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5a/index
oder als PDF-Dokument zum Download.
Bekanntmachungen zu Wahlen bzw. Volksbegehren
Öffentliche Bekanntmachungen
des Wahltages für die Europawahl und Kommunalwahl 2024 am 09.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung
über die Berufung von Ersatzpersonen nach §60 Absatz 1 bis 3 BbgKWahlG