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Weichen für neuen Ortsteil Beelitz-Heilstätten gestellt
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Beelitz-Heilstätten können bei der Kommunalwahl am 9. Juni einen eigenen Ortsbeirat wählen. Einstimmig haben die Beelitzer Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 20. Februar eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung angenommen, wonach die Stadt Beelitz mit Beelitz-Heilstätten einen 13. Ortsteil erhält.
Bereits auf der vergangenen Stadtverordnetenversammlung hat Bürgermeister Bernhard Knuth zugesichert, fristgerecht eine Satzungsänderung auszuarbeiten. Der Vorschlag, über den die Stadtverordneten gestern abgestimmt haben, wurde im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Demnach wird der Ortsbeirat Beelitz-Heilstätten künftig drei Mitglieder haben. Diese Anzahl ist als Mindestgröße durch die Brandenburgische Kommunalverfassung vorgeschrieben und repräsentiert die Einwohnerzahl von Beelitz-Heilstätten im Verhältnis zur Zahl aller Beelitzerinnen und Beelitzer. Bisher gehört Beelitz-Heilstätten zum Ortsteil Beelitz und ist im dortigen Ortsbeirat vertreten. Da dessen Gebiet mit der Gründung des Ortsteils Beelitz-Heilstätten verkleinert wird, sinkt die Zahl der Ortsbeiratsmitglieder nach der Kommunalwahl von neun auf sieben. Diese Änderung der Hauptsatzung hat auch der Ortsbeirat Beelitz in seiner Sitzung am 15. Februar einstimmig befürwortet.
„Mit der Gründung des eigenen Ortsteiles Beelitz-Heilstätten und der Wahl des Ortsbeirates geben wir den Menschen vor Ort die Möglichkeit, sich noch stärker in die Kommunalpolitik vor ihrer Haustür einzubringen und sich als Teil unserer Stadt zu engagieren. So können sie im Rahmen des Bürgerhaushaltes selbst über Investitionen vor Ort entscheiden und werden noch enger an den politischen Prozessen unserer Stadt Beelitz beteiligt“, so Bürgermeister Bernhard Knuth.
Wer sich vorstellen kann, für den Ortsbeirat Beelitz-Heilstätten zu kandidieren, kann sich unter beelitz.de/wahlen über die genauen Voraussetzungen informieren. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 4. April beim Wahlleiter eingehen. Die gilt auch für die Wahlen aller anderen Ortsbeiräte.