Eltern aufgepasst!

Eltern aufgepasst!

Ab 2024 benötigen Kinder einen elektronischen Reisepass – der Kinderreisepass hat damit ausgedient

Das Reisen mit Kindern in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Schengen-Raums wird teurer. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung der Bundesregierung, laut der ab dem kommenden Jahr keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen.

Das heißt, wer dann mit dem Nachwuchs ins Ausland außerhalb der EU reisen will, muss rechtzeitig einen normalen elektronischen Reisepass für seine Kinder beantragen. Dieser wird im Gegensatz zum bisherigen Kinderreisepass auch weltweit akzeptiert und soll Verwaltungsabläufe sowie Grenzabfertigungen vereinfachen. Dank des integrierten Chips ist das Dokument aber nicht nur leichter zu kontrollieren, sondern auch schwerer zu fälschen. Der elektronische Reisepass bietet damit auch mehr Sicherheit der eigenen Daten und damit der Identität. Außerdem ist er bis zu 6 Jahre gültig – muss also nicht jedes Jahr verlängert werden. Eine zwischenzeitliche Aktualisierung ist nur dann notwendig, wenn sich das Aussehen des Kindes derart verändert, dass es schwer wiederzuerkennen ist, z.B. wenn der Pass für einen Säugling ausgestellt wurde und Jahre später wiederverwendet wird.

Neben all der Vorteile, hat die Abschaffung des Kinderreisepasses aber auch einen entscheidenden Haken: den Preis. So kostet der elektronische Reisepass 37,50 Euro, während das bisherige Dokument für nur 13 Euro zu haben war.

Wichtig zu wissen: Kinderreisepässe, die bereits ausgestellt wurden, können noch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden.

Sie planen mit Ihrer Familie einen Urlaub außerhalb der EU? Dann denken Sie schon jetzt daran, rechtzeitig einen neuen Reisepass für den Nachwuchs in unserem Beelitzer Bürgerservice (ehemals Sparkasse) zu beantragen, denn die Bearbeitungszeit liegt bei 6 Wochen.