Einsendeschluss für Aprilausgabe vorgezogen
Der Einsendeschluss für die Aprilausgabe (Nr. 4/2024) der Beelitzer Stadtnachrichten muss einmalig vorgezogen werden. Beiträge, die im Aprilheft veröffentlicht werden sollen, müssen der Redaktion bis zum 24. März vorliegen. Grund dafür sind gesetzliche Veröffentlichungsfristen im Rahmen der Kommunalwahl am 9. Juni.
Die Beiträge können wie gewohnt an redaktion@beelitzer-stadtnachrichten.de geschickt werden. Beiträge, die nach dem 24. März eingesendet werden, können in der Aprilausgabe nicht berücksichtigt werden. Die Verteilung der Aprilausgabe erfolgt ab dem 17. April per Post.
Ab Mai gelten wieder die gewohnten Fristen, Einsendeschluss für die ab dem 29. Mai zugestellte Ausgabe ist der 1. Mai.
Die Redaktion dankt allen Einsenderinnen und Einsendern im Voraus für die Beachtung!