Eheschließungen und Lebenspartnerschaften
Die beabsichtigte Eheschließung wird von den Antragstellern bei dem Standesamt angemeldet, in dessen Zuständigkeitsbezirk einer der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Antrag zur Anmeldung der Eheschließung wird im Standesamt aufgenommen. Ist das persönliche Erscheinen eines Antragstellers nicht möglich, so kann dieser eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Partner einverstanden ist.
Sie sollten sich auf jeden Fall persönlich oder telefonisch über vorzulegende Unterlagen erkundigen, speziell wenn
- der Partner bereits verheiratet gewesen ist,
- gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind,
- einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- einer der Antragsteller nicht im Bundesgebiet geboren ist.
Heiraten in der Spargelstadt Beelitz
Dort, wo früher Postkutschen auf dem Weg von Leipzig nach Berlin Rast machten, halten heute Hochzeitskutschen auf dem Weg ins Eheglück! Ziel der Brautpaare ist der Goethesaal in der 1. Etage der „Alten Posthalterei“.
Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Ehe im Beelitzer Standesamt zu schließen. Wir stehen Ihnen mit individueller Beratung zur Anmeldung zur Verfügung, um so den unvermeidlichen „Papierkrieg“ so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Ab dem 01. November 2023 können Termine für das Jahr 2024, die außerhalb des 6-Monats-Zeitraumes liegen, vorreserviert werden.
Der Termin wird jedoch erst verbindlich, wenn rechtzeitig zu Beginn der 6-Monats-Frist die Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen wird und dem Standesamt Beelitz alle Anmeldeunterlagen vorliegen.
Sollten Sie eine Vorreservierung wünschen, senden Sie Ihren Terminwunsch bitte per E-Mail mit Ihren beiden Namen, Ihrer Anschrift und einer Telefonnummer für Rückfragen an standesamt@beelitz.de.
Eine Terminvormerkung ist jedoch nicht für Paare, von denen ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, möglich, da gegebenenfalls ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen ist. Bitte nehmen Sie in diesem Fall per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit dem Standesamt auf.
Hier noch ein paar Tipps über den Ablauf:
Eheschließungstage im Beelitzer Standesamt sind Montag bis Freitag zu den üblichen Dienststunden. Für Eheschließungen außerhalb der Dienststunden ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Mit der Terminbestätigung erhalten Sie weitere Informationen über den Ablauf Ihrer Eheschließung. Ihre Heiratsurkunde und – soweit gewünscht – das Stammbuch der Familie werden unmittelbar im Anschluss an die standesamtliche Trauung überreicht.
Im Trausaal finden bis zu 30 Gäste Platz, zuzüglich Brautpaar und TrauzeugInnen. Für die musikalische Umrahmung können Sie Musik im MP3- Format über einen USB-Stick oder einer CD mitbringen. Livemusik in Eigenregie ist möglich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stehen Ihnen gern mit unserer Erfahrung zur Seite.
Standesamt Beelitz
Besucheradresse:
Poststraße 15
14547 Beelitz
Postanschrift:
Berliner Straße 202
14547 Beelitz
Trausaal:
Alte Posthalterei in der Poststraße 16
Kontakt: Frau Schirbel
Telefon: 033204/ 391-86
Telefax: 033204/ 391-87
E-mail: standesamt@beelitz.de
Sprechzeiten:
Mo. 9 – 12 und 13 – 15 Uhr
Di. 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Do. 9 – 12 und 13 – 17 Uhr
Zuständigkeitsbezirk:
Stadt Beelitz mit den Ortsteilen Beelitz, Buchholz, Busendorf, Elsholz, Fichtenwalde, Reesdorf, Rieben, Salzbrunn, Schäpe, Schlunkendorf, Wittbrietzen, Zauchwitz, Gemeinde Seddiner See mit den Ortsteilen Neuseddin, Seddin und Kähnsdorf
Beurkundung von Geburten
Beurkundung von Geburten durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbezirk das Kind geboren ist.
Die Standesbeamtin nimmt in diesem Zusammenhang Erklärungen entgegen
- zur Anerkennung der Vaterschaft
- Namensbestimmung bei Neugeborenen
- Namenserteilung
Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, so ist eine Heiratsurkunde vorzulegen. Gleiches gilt, wenn die Ehe der Eltern aufgelöst ist. Zusätzlich ist dann die Auflösung der Ehe urkundlich nachzuweisen (Scheidungsurteil, ggf. Sterbeurkunde). Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, ist die Geburtsurkunde der Mutter beizubringen.
Weitere Hinweise gibt die Standesbeamtin.
Beurkundung von Sterbefällen
Beurkundung von Sterbefällen durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Tod eingetreten ist. Die Beurkundung erfolgt aufgrund der Sterbefallanzeige. Hierfür kann von dem Anzeigepflichtigen ein Bestatter beauftragt werden, der sich um die Formalitäten kümmert.
Die Anzeige hat spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zu erfolgen. Es ist der Personenstand des Verstorbenen anzugeben und urkundlich nachzuweisen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Lebte der Verstorbene bis zum Zeitpunkt seines Todes in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder war diese durch den Tod des anderen Lebenspartners bereits aufgelöst, so ist dies ebenfalls nachzuweisen.
Weitere Hinweise gibt die Standesbeamtin.
Personenstandsurkunden
Ausstellung von Urkunden aus den beim Standesamt Beelitz geführten Personenstandsbüchern (Geburten-, Heirats- und Sterbebücher)
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften aus den Personenstandsbüchern können nach § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich die Urkunde bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften aus den Personenstandsbüchern, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Sollen Personenstandsurkunden im Ausland vorgelegt werden, so sind sie in der Regel mit einem Beglaubigungsvermerk zu versehen. Zuständig hierfür ist das Ministerium des Innern.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Standesbeamtin.
Sonstige Leistungen des Standesamts
Entgegennahme von:
- Anträgen auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
- Anträgen auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer
- Anträgen auf nachträgliche Beurkundung gem. § 41 PStG (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle Deutscher außerhalb Deutschlands)
- namensrechtlichen Erklärungen
- Anträgen auf öffentlich-rechtliche Namensänderungen
- eidesstattlichen Versicherungen im Zusammenhang mit Personenstandsfällen.
Die Gebühren werden gem. der Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 21. 07. 2010, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. August 2021, festgelegt.