Sprachfeststellung für schulpflichtige Kinder

Sprachfeststellung für schulpflichtige Kinder

Die Stadt Beelitz als Träger der Grundschulen Beelitz und Fichtenwalde gibt bekannt, dass im Zeitraum bis November 2024 die Sprachstandsfeststellung für die schulpflichtigen Kinder stattfindet.

Eltern, deren Kinder 2025 eingeschult werden und keine Kita besuchen (Hauskinder), werden aufgefordert, ihre Kinder schnellstmöglich zum Sprachtest (spätestens bis zum15.11.2024) in der Kita anzumelden.

Grundlage dieser Aufforderung ist die Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (Sprachfest-Förderverordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Hier ist im § 3 die Teilnahmeverpflichtung geregelt. Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an einer geeigneten Sprachförderung in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.

Die Anmeldung zum Sprachtest erfolgt:

für Hauskinder in den Ortsteilen Beelitz, Buchholz, Elsholz, Heilstätten, Reesdorf, Rieben, Salzbrunn, Schäpe, Schlunkendorf, Wittbrietzen und Zauchwitz bei der Kita „Kinderland“, Herr Fuhrmann unter Tel. 033204/617657 oder per Mail an kitakinderland@beelitz-online.de

für Hauskinder in den Ortsteilen Busendorf und Fichtenwalde bei der Kita „Borstel“, Frau Elfert unter Tel. 033206/61165 oder per Mail an kitaborstel@beelitz-online.de