SEPA-Lastschriftmandat

Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats nach Verordnung (EU) Nr. 260/2012

Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren werden Ihre Zahlungen gegenüber der Stadt Beelitz wesentlich erleichtert.
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist freiwillig. Die zu leistenden Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.

Ihre Vorteile:

  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe Ihrer Zahlungsverpflichtung ändert.
  • Sie sparen sich das Überweisen der Forderungen.
  • Alle Zahlungen erfolgen pünktlich. Mahnungen mit zusätzlichen Gebühren und Säumniszuschlägen entfallen.

Im Zusammenhang mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) kommt es auch zu Änderungen beim Lastschriftverfahren.
Sie können weiterhin jeder Abbuchung widersprechen. Die Frist, in der Sie von Ihrem Geldinstitut die Widergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen können, beträgt jetzt acht Wochen. Um einen reibungslosen Übergang vom „alten“ Recht auf das „neue“ SEPA-Recht zu ermöglichen, wird Ihnen ein sogenanntes Kombi-Lastschriftmandat zur Verfügung gestellt, das die Teilnahme an beiden Verfahren ermöglicht.

Was müssen Sie tun?
Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung / das SEPA-Lastschriftmandat aus und schicken Sie das unterschriebene Formular im Original an die Stadt Beelitz zurück.

Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Entstehen der Stadtkasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst werden konnte, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.
  • Das Mandat gilt nur für das angegebene Kassenzeichen.
  • Haben Sie aufgrund mehrerer Zahlungsverpflichtungen mehrere Kassenkonten, dann ist für jedes Kassenkonto ein eigenes Mandat auszufüllen.
  • Bei einer Änderung des Kassenzeichens, welches Ihnen per Bescheid mitgeteilt wird, wird die bestehende Ermächtigung nicht übernommen.

Ansprechpartner

Frau Seehaus
Telefon: (033204) 39173 
E-Mail senden

Frau Fischer
Telefon: (033204) 39174
E-Mail senden

Formulare
Einzugsermaechtigungsvordruck