Schiedsperson gesucht!

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG

– Besetzung der Schiedsstelle –

Die Stadt Beelitz sucht zum 08. Mai 2023 für die Dauer von 5 Jahren zur Besetzung des

 

E H R E N A M T E S

 

Schiedsperson

 

schnellstmöglich eine geeignete Person.

Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:

  • Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Beelitz.
  • Sie sollten Autorität und die Fähigkeiten besitzen, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und Sie sollten das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen.
  • Sie sollten im Weiteren nach Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein und deshalb einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Die Schiedsperson hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz – BbgSchGG) vom 16. Dezember 2022
  • Dies sind insbesondere Schlichtungsverfahren für die außergerichtliche Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren in Strafsachen vor Schiedsstellen
  • Verfahren der außergerichtlichen Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz umfassen Streitigkeiten der obligatorischen und der freiwilligen Streitbeilegung.
  • Schlichtungsverfahren in Strafsachen durch das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage und der Täter-Opfer-Ausgleich.
  • Führung des Protokoll- und Kassenbuches, Durchführung der Abrechnungen mit der Stadt

 

Die Stadt bietet:

  • Kostenübernahme für Sachkosten sowie Grund- und Aufbauseminare
  • fördernde Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-
  • Räumlichkeiten und Sachausstattung in der Verwaltung für Sprechstunden und Verhandlungsführungen

Die Schiedsperson und dessen Stellvertreter werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.

Wenn Sie sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren und im Vorfeld Fragen hierzu haben, melden Sie sich bitte persönlich, telefonisch unter (033 204 – 39 1 60), elektronisch (zado@beelitz.de) oder schriftlich bei der

Stadtverwaltung Beelitz
Herrn Knuth (Bürgermeister)
Berliner Straße 202
14547 Beelitz

Ihre verbindliche Bewerbung für dieses Ehrenamt richten Sie bitte ausschließlich schriftlich unter Beifügung Ihres Lebenslaufes bis zum 31. März 2023 an die o.g. Stelle.

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