Reisepass
Beschreibung
In der Regel darf jeder nur einen Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen, wovon der zweite jedoch nur 6 Jahre gültig ist. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01.November 2007 nicht mehr zulässig. Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich, es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.
Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden. Bei der Antragstellung dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses der Passbehörde, in deren Zuständigkeit er meldebehördlich registriert ist, unverzüglich anzuzeigen. Wenn der neue Pass gegen Unterschrift abgeholt wird, ist ein im Besitz befindlicher alter Pass abzugeben.
Ein vorläufiger Reisepass kann nur im Ausnahmefall ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Express-Passes nicht mehr ausreicht. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Fristen
Die Anträge werden zur Herstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei weitergeleitet, die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 – 7 Wochen. Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Ist die Aushändigung eines Reisepasses nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch möglich, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen (Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei: höchstens 72 Stunden).
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Dafür geeignete Unterlagen sind vorzulegen.
Gültigkeit:
- Ausstellung ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre
- Ausstellung unter dem 24. Lebensjahr – 6 Jahre
- Vorläufiger Reisepass – 1 Jahr
Hinweis: Die Produktion eines Reisepasses bei der Bundesdruckerei dauert mit 18 Werktagen aktuell länger als gewöhnlich.
Rechtsgrundlagen
Paßgesetz (PaßG) vom vom 26. Februar 2008
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung – PassV) vom 19. Oktober 2007
Notwendige Unterlagen
- Ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Personalausweis, bisheriger Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass
- Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Heiratsurkunde
Der Antrag muss persönlich unterschrieben werden.
Gültigkeit:
- Ausstellung unter 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- Ausstellung ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Kosten
- Antragsteller unter 24. Lebensjahr: 37,50 €
- Antragsteller ab 24. Lebensjahr: 60 €
- Vorläufiger Reisepass: 26 €
- Expressgebühr: 32 € zusätzlich (Lieferung innerhalb 1 Woche)
- Gebühr für 48-seitigen Pass 22,- € zusätzlich
Ansprechpartner
Frau Demko
Telefon: (033204) 391203
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Frau Brückner
Telefon: (033204) 391201
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Frau Laue
Telefon: (033204) 391202
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Frau Wilke
Telefon: (033204) 391205
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