Personalausweis

Rechtsgrundlagen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Bundespersonalausweisgesetz

Gültigkeit

  • Ausstellung ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre
  • Ausstellung unter dem 24. Lebensjahr – 6 Jahre
  • Vorläufiger Personalausweis 3 Monate

Kosten

  • Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr 37 €
  • Antragsteller unter dem 24. Lebensjahr 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Befreiung von der Ausweispflicht Von der Ausweispflicht können befreit werden

  • Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht umfasst
  • Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, oder sich voraussichtlich auf Dauer wegen einer körperlichen Behinderung nicht oder nur in Begleitung in der Öffentlichkeit zu bewegen vermögen

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

Ansprechpartner

Frau Demko
Telefon: (033204) 391203
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Frau Brückner
Telefon: (033204) 391201
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Frau Laue
Telefon: (033204) 391202
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Frau Wilke
Telefon: (033204) 391205
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