Personalausweis
Rechtsgrundlagen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Bundespersonalausweisgesetz
Gültigkeit
- Ausstellung ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre
- Ausstellung unter dem 24. Lebensjahr – 6 Jahre
- Vorläufiger Personalausweis 3 Monate
Hinweis: Die Produktion des Personalausweises bei der Bundesdruckerei dauert ca. 14 Tage.
Kosten
- Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr 37 €
- Antragsteller unter dem 24. Lebensjahr 22,80 €
- vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Befreiung von der Ausweispflicht Von der Ausweispflicht können befreit werden
- Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht umfasst
- Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, oder sich voraussichtlich auf Dauer wegen einer körperlichen Behinderung nicht oder nur in Begleitung in der Öffentlichkeit zu bewegen vermögen
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Formulare
Ansprechpartner
Frau Demko
Telefon: (033204) 391203
E-Mail senden
Frau Brückner
Telefon: (033204) 391201
E-Mail senden
Frau Laue
Telefon: (033204) 391202
E-Mail senden
Frau Wilke
Telefon: (033204) 391205
E-Mail senden