Nachmeldung aller in Beelitz lebender Hunde

Neue Hundehalteverordnung: Nachmeldung aller in Beelitz lebender Hunde

Gemäß der Hundehalteverordnung Brandenburg (HundehV) vom 24.06.2024 sind alle Hunde, unabhängig von Größe oder Gewicht unverzüglich anzuzeigen, auch die kleinsten, die zuvor nicht meldepflichtig waren. Selbst, wenn die Hunde bereits steuerlich gemeldet sind, müssen diese jetzt ordnungsbehördlich nachgemeldet werden.

Für Hundehalter, die Ihren Hund bereits angemeldet haben, weil der Hund eine Körpergröße von über 40 cm oder ein Körpergewicht von über 20 kg vorweist, gilt kein Handlungsbedarf. Sollten Hunde dieser Größe oder dieses Gewichts nicht gemeldet sein, sollten Halter dies schnellstmöglich nachholen.

Zudem sind alle Hunde auf Kosten des Halters mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen.

Darüber hinaus muss jeder Hund gemäß der Hundehalteverordnung Brandenburg (HundehV) ein Halsband oder ein Hundegeschirr tragen, das mit dem Vor- und Nachnamen sowie der aktuellen Anschrift der Halterin oder des Halters gekennzeichnet ist.

Das Ordnungsamt überwacht die Haltung nach der Hundehalteverordnung Brandenburg und betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren. Es verfolgt Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde (z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde) sowie Verstöße gegen die Hundehalteverordnung Brandenburg.

Die Anmeldung erfolgt über das Formular, dass online oder auf schriftlichem Wege eingereicht werden.

Mehr Informationen zum Thema Hundehaltung und den dazugehörigen Rechtsgrundlagen finden sie hier.

Ansprechpartner
Ordnungsamt

Frau Höfler

Telefon: (033204) 39183
hundehaltung@beelitz.de

Herr Fleischer

Telefon: (033204) 39182
hundehaltung@beelitz.de

Formular

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