Neue Gebühren für Feiern, Feuerwerke und ähnliches

Feuerwerk

Neue Gebühren für Feiern, Feuerwerke und ähnliches

Wer in Beelitz eine Feier anmelden oder ein Feuerwerk entzünden möchte, muss dafür durch eine Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung des Umweltministeriums höhere Gebühren entrichten. Entscheidungen über Ausnahmen vom Verbot für Betätigungen, die dazu geeignet sind, die Nachtruhe zu stören, kosten demnach ab Dezember zwischen 140 und 1.700 Euro. Kommt dazu noch die „Benutzung von Tongeräten“, wie es im Gesetz heißt, werden zusätzlich zwischen 70 und 530 Euro fällig.

Besonders zu beachten ist, dass auch Entscheidungen über Erlaubnisse im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerken oder einzelnen Feuerwerkskörpern bis zu 530 Euro kosten können. Gleiches gilt auch für die Durchführung von Motorsportveranstaltungen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen.

Wer ein Feuer machen möchte, von dem eventuell eine Belästigung der Nachbarn ausgehen könnte oder das Ausmaße von mehr als einem Meter hat, muss für die Entscheidung über eine Zulassung der Ausnahme vom Verbot des Verbrennens im Freien bis zu 270 Euro zahlen. Ausgenommen hiervon sind nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Beelitz Traditionsfeuer wie die Osterfeuer, die aber nur von Vereinen in einer begrenzten Anzahl pro Ortsteil durchgeführt werden dürfen.