Gaststättengewerbe, vorübergehendes
Gaststättengewerbe anzeigen
Die Beantragung zur Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes muss auf einem Formblatt erfolgen, muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post oder gerne auch per Mail zugesandt werden.
Für Veranstaltungen, die in Gebäuden stattfinden, muss die Zustimmung des Bauaufsichtsamtes durch die Gewerbebehörde eingeholt werden.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem
Brandenburgischen Gaststättengesetz (Brandenburgische
Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung- BbgGastGZV)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des
Ministers für Wirtschaft (MWGebO) vom 3. Nov. 2008
Notwendige Unterlagen
Antrag
Fristen
3 – 5 Tage
Kosten
32 €
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Höfler
Telefon: (033204) 39183
E-Mail senden
Herr Rother
Telefon: (033204) 39181
E-Mail senden