Führungszeugnis

Kurzinformationen
Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde registriert sind. Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 18. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Beschreibung
Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister. Wer ein Führungszeugnis beantragt, muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird. Im Fall, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen. Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen. Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Fristen
2 – 3 Wochen

Kosten
Bei der Antragstellung ist eine Gebühr
in Höhe von 13,00 EUR zu entrichten.

Ansprechpartner

Frau Demko
Telefon: (033204) 391203
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Frau Brückner
Telefon: (033204) 391201
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Frau Laue
Telefon: (033204) 391202
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Frau Wilke
Telefon: (033204) 391205
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