Auskunft aus dem Melderegister
Kurzinformationen
Melderegisterauskünfte können an Bürger, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister. Das aktuelle Melderegister enthält alle Daten von Einwohnern, die gegenwärtig in der Gemeinde gemeldet sind und Einwohner, die nicht länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind.
Beschreibung
Das historische Melderegister enthält alle Daten von Einwohnern, die länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind. Anfragen über Einwohner, die länger als 50 Jahre verstorben bzw. verzogen sind, sind beim Stadtarchiv zu stellen. Nur wenn ein ausdrückliches Ersuchen des/der Antragstellers/in vorliegt, wird auch geprüft, ob die Person in dem archivierten Datenbestand zu ermitteln ist.
Rechtsgrundlage
§§44 ff Bundesmeldegesetz
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Vorsprache:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
beim schriftlichen Auskunftsersuchen:
- Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
Kosten
Die von Ihnen erbetene Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden je gesuchte Person erhoben.
- einfache Melderegisterauskunft: 10,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft: 12,00 €. Für diese Auskunft ist ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.
- Auskunft mit größerem Verwaltungsaufwand: Abhängig vom Aufwand ab 13,00 €
Ansprechpartner
Frau Demko
Telefon: (033204) 391203
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Frau Brückner
Telefon: (033204) 391201
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Frau Laue
Telefon: (033204) 391202
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Frau Wilke
Telefon: (033204) 391205
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