Amtliche Beglaubigung
von Schriftstücken und Unterschriften
Jede Behörde, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst erstellt hat, und Unterschriften zu beglaubigen. Darüber hinaus sind sie befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschriften die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.
Beschreibung
beglaubigt werden
- Arbeitszeugnisse (Beurteilungen) für behördliche Zwecke
- Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
- SV-Bücher
- Übersetzungen aus fremden Sprachen durch einen anerkannten
Dolmetschers (z. B. Zeugnisse)
nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden, Scheidungsurteile)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Liegenschaftsamt
Rechtsgrundlagen
BGB, VwVfGBbg, Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Beelitz
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originaldokument für die Beglaubigung von Kopien
Fristen
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Kosten
- je Beglaubigung 2,00 EUR
Ansprechpartner
Herr Brade
Telefon: (033204) 39185
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Frau Laue
Telefon: (033204) 39184
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Frau Wilke
Telefon: (033204) 39182
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