Die Stadt Beelitz schreibt die Stelle als Sachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich Stadtentwicklung und Bauleitplanung
für folgende Aufgabenschwerpunkte im Bauamt zur nächstmöglichen Besetzung aus.
Aufgabenschwerpunkte:
- Städtebauliche Entwicklungskonzepte
- Vorbereitende Bauleitplanung
- Verbindliche Bauleitplanungen / Baurechtssatzungen
- Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Beelitz“
- Projektsteuerung „Beelitz-Heilstätten“
- Beratung zu Baugesuchen
- Landes- und Regionalplanung
- Fach- und Umweltplanungen
- Gremien- und Netzwerkarbeit
Die Zuordnung nicht stellenspezifischer Verwaltungsaufgaben bleibt vorbehalten.
Anforderungsprofil:
- Hochschulstudium der Regional-, Stadtplanung oder Architektur wünschenswert
- Berufserfahrungen, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung
- fundierte Kenntnisse im Bau-, Planungs- und Fachrecht
- hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- selbständige Arbeitsfähigkeit
- Organisationsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- korrektes, sicheres und freundliches Auftreten
- Ausdauer, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit
- versierter Umgang mit Office- und CAD/ GIS-Anwendungen
- Fahrerlaubnis Klasse B
Wir bieten Ihnen einen interessanten Aufgabenbereich mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.
- flexible Arbeitszeitregelungen
- eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden
- Bezahlung nach TVöD (Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA Ost bewertet.)
- 30 Tage Erholungsurlaub
- ein breites Spektrum an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- einen sicheren und dauerhaften Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Beschäftigungsnachweisen, Zeugnisabschriften sowie Referenzen senden Sie bitte bis zum 12.05.2024 an:
Herrn Bernhard Knuth, Bürgermeister
Stadtverwaltung Beelitz
Berliner Straße 202
14547 Beelitz
oder gern per Email an: personal@beelitz.de
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur mit ausreichend frankiertem Rückumschlag.