Lebenspartnerschaftsurkunde

Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen eine neue bzw. zusätzliche Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese im Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde, beantragen.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen sowie den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • mehrsprachige (internationale) Lebenspartnerschaftsurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Die Urkunden können persönlich beantragt und abgeholt werden.

Alternativ kann die gewünschte Urkunde per Brief, Fax oder E-Mail angefordert und versendet werden.

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. §§ 61 ff. des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben in besonderen Fällen nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin, eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters bzw. der Vertreterin

Rechtsgrundlagen

§ 58 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 61-66 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 5 Absatz 5 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 48 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 50 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)

Gebühren

Die Gebühren werden gemäß der „Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales“ (GebOMIK) berechnet.

  • Lebenspartnerschaftsurkunde/ mehrsprachige (internationale) Lebenspartnerschaftsurkunde/ beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister 16,00 €, jede weitere 8,00 €, ggf. Porto

Ansprechpartner

Frau Schirbel, Herr Koch

Telefon: 033204/ 391-86
Telefax: 033204/ 391-87

E-mail: standesamt@beelitz.de

Formulare

Lebenspartnerschaftsurkunde

Antrag auf Erteilung einer Personenstandsurkunde

Aushändigung von Personenstandsurkunden