Hundehaltung

Kurzinformationen
Das Halten eines Hundes ist der örtlichen Ordnungs- und Steuerbehörde durch die Halterin oder den Halter eines Hundes unverzüglich anzuzeigen.

Gemäß der Hundehalteverordnung Brandenburg (HundehV) vom 24.06.2024 sind alle Hunde, unabhängig von Größe oder Gewicht anzuzeigen.

Zudem sind alle Hunde mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen.

Das Ordnungsamt überwacht die Haltung nach der Hundehalteverordnung Brandenburg und betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren. Es verfolgt Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde (z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde) sowie Verstöße gegen die Hundehalteverordnung Brandenburg.

Rechtsgrundlagen

Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Hundehalterverordnung (HundehV)

Brandenburgisches Naturschutzgesetzes (Bbg NatschG)

Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)

Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot
von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und
einfuhrverordnung – HundVerbrEinfVO)

Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde

Ansprechpartner
Ordnungsamt

Formulare

Anzeige Hundehaltung § 2 HundehV

Halten und Führen gefährlicher Hunde

Kurzinformationen

§ 5 der HundehV Brandenburg vom 24.06.2024 definiert, bei welchen Tieren es sich um gefährliche Hunde handelt.

Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde nach § 6 HundehV Brandenburg.

Nach Bekanntgabe der Gefährlichkeit ist unverzüglich die Erlaubnis zu beantragen oder das Halten des Hundes, spätestens innerhalb von drei Monaten, aufzugeben.

Rechtsgrundlagen

Hundehalterverordnung (HundehV)

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines
    gefährlichen Hundes
  • Nachweis der Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nachweis über die erforderliche Sachkunde
  • aktuelles Führungszeugnis
  • Kennzeichnung des Hundes mittels Microchip-Transponder
  • Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der verhaltensgerechten und ausbruchsicheren
    Unterbringung des Hundes in einem
  • Einfamilienhaus oder
    vergleichbare Unterbringung

Kosten
Erlaubnis: Einmalgebühr in Höhe zwischen 50 bis 500 €

Ansprechpartner
Ordnungsamt

Herr Ahlfeld
Telefon: (033204) 39180
ahlfeld@beelitz.de

Formulare

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