Wohnberechtigungsschein

Informationen zur Wohnberechtigungsbescheinigung (Stand 01.01.2024)

Der Besitz eines Wohnberechtigungsscheines ist die Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohnberechtigungsscheine können Wohnungssuchende erhalten, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen und das Jahresbruttoeinkommen aller mitziehenden familien- bzw. haushaltsangehörigen Personen zusammen die gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigt:

Ab 01.01.2024 gelten folgende Grenzen:

  • für einen Einpersonenhaushalt: 18.500 € / für einen Zweipersonenhaushalt: 26.000 €
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person: 5.800 €
  • zuzüglich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne § 32 Abs. 1-5 Einkommenssteuergesetz: 2.000 €

Zur Ermittlung des Jahreseinkommens jeder zum Haushalt gehörenden Person werden die letzten 12 Monate vor der Antragstellung als Bewertungszeitraum herangezogen. Der WBS kann nur für den angestrebten Hauptwohnsitz beantragt werden. Er besitzt eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Antragsberechtigt ist jeder Bürger, der wirtschaftlich in der Lage ist selbst-ständig eine Wohnung als Lebensmittelpunkt zu führen. Alle mitziehenden Personen müssen zur Familie bzw. zum Haushalt gehören.

Ein WBS wird in Abhängigkeit von der angemessenen Wohnraumgröße vergeben:

1 Personenhaushalt bis zu 50 qm oder 2 Wohnräume

2 Personenhaushalt bis zu 65 qm oder 2 Wohnräume

3 Personenhaushalt bis zu 80 qm oder 3 Wohnräume

4 Personenhaushalt bis zu 90 qm oder 4 Wohnräume für jede weitere Person 10 qm.

Anträge können elektronisch gestellt werden. Diese Anträge müssen jedoch eigenhändig unterschrieben sein, eingescannt oder fotografiert werden und als PDF-Datei als Anhang an die unten genannte E-Mail-Adresse gesendet werden. Bitte verwenden Sie die auf dieser Seite verlinkten Formulare!

Für die Bearbeitung des Antrages und die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 15,00 Euro erhoben.

Ansprechpartner
Ordnungsamt

Frau Bäkmann
Telefon: (033204) 39188
baekmann@beelitz.de

Zimmer: 107

Herr Fleischer
Telefon: (033204) 39182
fleischer@beelitz.de

Zimmer: 101a

Formulare

Antrag WBS