Zutritt zum Rathaus nur noch eingeschränkt möglich

Im Beelitzer Rathaus wird in Anbetracht der Infektionslage in der Region der Besucherverkehr wieder eingeschränkt: Seit dem heutigen Mittwoch ist nur noch der Haupteingang Berliner Straße geöffnet. Darüber hinaus kommt nun auch die sogenannte 3G-Regel zur Anwendung: Damit hat nur Zutritt zu den Räumen der Stadtverwaltung, wer geimpft, genesen oder getestet ist und dies auch am Eingang nachweist. Die Kontrolle der Nachweise wird jemand von einer Sicherheitsfirma übernehmen.

Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis sechs Jahre und Schüler bis einschließlich zwölf, die sich regelmäßig testen müssen. Es gelten die gesetzlich festgelegten Ausnahmen. Auch Masken- und Abstandspflicht müssen weiterhin eingehalten werden. Beelitz folgt damit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, der seinerseits die 3G-Regel für Besucher beim Betreten der Dienststellen des Landratsamtes mit dem heutigen Tage eingeführt hat und dies durch den Wachschutz kontrollieren lässt.

„Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, um zum einen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung besser zu schützen, zum anderen aber natürlich auch, um den Betrieb weiterhin aufrecht erhalten zu können“

„Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, um zum einen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung besser zu schützen, zum anderen aber natürlich auch, um den Betrieb weiterhin aufrecht erhalten zu können“, erklärt Bürgermeister Bernhard Knuth. Eine generelle Schließung, wie sie bereits in anderen Kommunen vorgenommen wurde, soll es in Beelitz auch dieses Mal nicht geben. Die Spargelstadt folgt damit außerdem der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Die sieht unter anderem die 3G-Regelung für den Arbeitsplatz vor. „Wenn unsere Mitarbeiter diesen Standard erfüllen, dann müssen wir den Maßstab sinnvollerweise auch bei den Besuchern ansetzen.“

In der Bibliothek wird auch weiterhin Zutritt ermöglicht, aber einzeln, beziehungsweise als Familie. Besucher werden gebeten, sich dann auch nicht länger als nötig in den Räumen aufzuhalten. Gleiches gilt in der Touristinformation. Das Masken- und Abstandsgebot muss in beiden Einrichtungen strikt eingehalten werden, auch die bereitgestellten Desinfektionsmittelspender müssen genutzt werden. Wer in der Touristinformation eine Dauerkarte für die Landesgartenschau 2022 erwerben möchte, muss ab sofort bereits ein gut erkennbares Foto von sich dabei haben, das ihn oder sie frontal zeigt – entweder ein Passfoto oder ein verwendbares Foto auf dem Handy, das man notfalls auch draußen im Freien selbst machen kann. Fotos vor Ort können aufgrund der Maskenpflicht nicht mehr gemacht werden.

„Grundsätzlich können aber jetzt schon viele Bürgeranliegen an das Rathaus auf dem elektronischen Wege erledigt werden“, so der Bürgermeister weiter. So können Antragsformulare auch auf der Homepage heruntergeladen und dann ausgefüllt per Post geschickt werden, auch Planungsunterlagen sind zum Beispiel über das Geoportal online einsehbar. Anzeigen für die Beelitzer Nachrichten werden mittlerweile fast nur noch per Email oder Fax in Auftrag gegeben. „Und falls doch etwas fehlt, dann sind unsere Mitarbeiter zu den Sprechzeiten natürlich auch telefonisch erreichbar.“