Stallpflicht für Geflügel im Landkreis aufgehoben
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hebt die bislang geltende allgemeine Aufstallpflicht für Geflügel mit Wirkung zum 10. Januar 2026 auf. Grundlage ist eine aktuelle Risikobewertung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.
Gleichzeitig weist der Landkreis darauf hin, dass die Aufhebung nicht für alle Bereiche des Kreisgebiets gilt. In bestehenden Überwachungszonen bleiben die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen weiterhin bestehen.
Aufhebung der allgemeinen Aufstallpflicht
In den vergangenen Wochen wurden im Kreisgebiet nur noch vereinzelt positive Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt. Insgesamt ist ein deutlicher Rückgang des Infektionsgeschehens zu verzeichnen.
Vor diesem Hintergrund konnte die bisher landkreisweit angeordnete allgemeine Aufstallpflicht für Geflügel aufgehoben werden.
Mit der Aufhebung sind auch Geflügelausstellungen und vergleichbare Veranstaltungen außerhalb von Restriktionszonen wieder erlaubt.
Weiterhin bestehende Überwachungszonen
Die Aufhebung der allgemeinen Aufstallpflicht gilt nicht innerhalb bestehender Überwachungszonen. Dort sind die Aufstallpflicht sowie weitere Schutzmaßnahmen weiterhin einzuhalten.
Derzeit bestehen im Landkreis Potsdam-Mittelmark zwei Überwachungszonen:
- eine Überwachungszone im Umkreis von 10 Kilometern um den Ausbruchsort Päwesin
- eine weitere Überwachungszone infolge eines Geflügelpestausbruchs im benachbarten Landkreis Havelland im Bereich Ketzin/Havel, deren 10-Kilometer-Radius in das Kreisgebiet Potsdam-Mittelmark hineinragt
Unabhängig von der Aufhebung der allgemeinen Aufstallpflicht wird empfohlen, weiterhin konsequente Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen insbesondere:
- der Schutz der Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln
- hygienische Maßnahmen beim Betreten der Tierhaltungen
- die sichere Lagerung von Futter und Einstreu
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark wird die seuchenepidemiologische Lage weiterhin aufmerksam beobachten und bei Bedarf erneut informieren.