Stallpflicht für Geflügel jetzt im gesamten Landkreis

Stallpflicht für Geflügel jetzt im gesamten Landkreis

Ab dem morgigen Mittwoch (29.10.25) gilt im gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Stallpflicht für Geflügel. Das hat der Landkreis in einer Allgemeinverfügung festgelegt, die hier online abrufbar ist.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Potsdam-Mittelmark haben ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel sind im Landkreis Potsdam-Mittelmark verboten.

Damit wird die Allgemeinverfügung vom 23. Oktober, die eine Stallpflicht nur in abgegrenzten Gemarkungen des Landkreises vorsah, aufgehoben. Die Kreisverwaltung begründet dies mit der inzwischen flächendeckend festgestellten Viruszirkulation und der bestätigten Nachweise in Wildvogelpopulationen sowie Geflügelhaltungen.

Stallpflicht