Stallpflicht für Geflügel auch in der Gemarkung Beelitz

Stallpflicht für Geflügel auch in der Gemarkung Beelitz

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat in weiten Teilen des Landkreises eine sofortige Aufstallpflicht für Geflügel erlassen. Betroffen davon ist auch die Gemarkung Beelitz, welche die Beelitzer Kernstadt und Beelitz-Heilstätten umfasst..

Grund dafür ist ein bestätigter Verdacht auf Geflügelpest in einem Mastbetrieb im Amt Beetzsee.

Der Landkreis hat daraufhin am Donnerstagabend eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen. Demnach müssen Geflügelhalter auch in der Kernstadt Beelitz ihre Tiere in geschlossenen Ställen halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.

Die Anordnung gilt im Landkreis in folgenden Gebieten:

  • im Amt Beetzsee die Gemeinden Beetzsee (Brielow und Radewege), Gemeinde
    Beetzseeheide (Butzow, Ketzür, Mötzow und Gortz), Gemeinde Päwesin (Päwesin und
    Riewend), Gemeinde Roskow (Lünow, Roskow und Weseram) und Stadt Havelsee
    (Pritzerbe, Fohrde, Briest, Hohenferchesar und Marzahne)
  • in der Gemeinde Groß Kreutz die Gemarkungen Götz, Deetz und Schmergow
  • Stadt Werder und die Gemarkungen Phöben, Neu Töplitz, Alt Töplitz, Göttin, Kemnitz,
    Leest und Werder/Havel
  • in der Gemeinde Schwielowsee die Gemarkungen Geltow und Caputh
  • in der Stadt Beelitz die Gemarkung Beelitz
  • in der Gemeinde Wiesenburg die Gemarkung Schlamau

Die Bekanntmachung im Wortlaut finden Sie hier online.