Lohnsteuerkarte
Beschreibung
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Der Arbeitgeber benötigt vom Arbeitnehmer bestimmte Informationen wie zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge, Religionszugehörigkeit, um die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Information.
Seit dem Jahr 2012 sind diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und werden den Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt. Aufgrund dieses Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.
Bei Beginn einer neuen Beschäftigung ab 2012 muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einmalig den Tag seiner Geburt sowie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) mitteilen, so dass der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale bei der Finanzverwaltung abrufen kann.
Hat das Arbeitsverhältnis bereits 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor.
Für alle Änderungen auf der Lohnsteuerkarte ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.
Zuständiges Finanzamt für Beelitz ist das Finanzamt in Brandenburg an der Havel:
http://www.fa-brandenburg.brandenburg.de/
Sie benötigen Ihre Steueridentifikationsnummer? Unter folgendem Link können Sie die Nummer direkt beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html
Rechtsgrundlagen
Einkommensteuergesetz (EStG)
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10 g Einkommenssteuergesetz
Kosten
keine
Ansprechpartner
Frau Demko
Telefon: (033204) 391203
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Frau Brückner
Telefon: (033204) 391201
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Frau Laue
Telefon: (033204) 391202
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Frau Wilke
Telefon: (033204) 391205
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