Landkreis untersagt Bewässerung zwischen 8 und 20 Uhr aus Brunnen

Landkreis untersagt Bewässerung zwischen 8 und 20 Uhr aus Brunnen

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat mit Wirkung vom gestrigen Montag eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern sowie der Einschränkung der Nutzung des Grundwassers erlassen.

Demnach ist die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte zwischen 8 und 20 Uhr aus Brunnen untersagt.

Zudem darf kein Wasser aus Flüssen und Seen entnommen werden.

Diese Verfügung gilt bis zum 30. September.

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