Landkreis untersagt Bewässerung zwischen 8 und 20 Uhr aus Brunnen
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat mit Wirkung vom gestrigen Montag eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern sowie der Einschränkung der Nutzung des Grundwassers erlassen.
Demnach ist die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte zwischen 8 und 20 Uhr aus Brunnen untersagt.
Zudem darf kein Wasser aus Flüssen und Seen entnommen werden.
Diese Verfügung gilt bis zum 30. September.

