Kinderreisepass

Beschreibung
Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Kinderreisepass zu beantragen. Kinderreisepässe werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und ist 1 Jahr gültig. Der Kinderreisepass kann auf Antrag innerhalb der Laufzeit verlängert werden (Voraussetzungen wie bei der Neubeantragung). Verbindliche Auskünfte darüber, ob der Kinderreisepass im Zielstaat der Reise als Pass anerkannt wird, können nur deren Behörden erteilen, beispielsweise das Konsulat oder die Botschaft des Reiselandes.

Rechtsgrundlagen
Paßgesetz (PaßG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung – PassV)

Notwendige Unterlagen

  • Vorhandene Personaldokumente
  • Personalausweise der Eltern
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
  • schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderpasses (Zustimmungserklärung)
  • bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • evtl. Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • weitere Unterlagen können im Einzelfall angefordert werden

Gültigkeit
1 Jahr, höchstens aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Kosten
13 EUR; 6,- EUR für eine Verlängerung

Ansprechpartner

Frau Demko
Telefon: (033204) 391203
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Frau Brückner
Telefon: (033204) 391201
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Frau Laue
Telefon: (033204) 391202
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Frau Wilke
Telefon: (033204) 391205
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