Infektionszahlen und Entwicklungen (1.12.)

Seit heute ist die zweite Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft, nach der bis 21. Dezember noch weitergehende Maßnahmen als bisher den direkten Kontakt zwischen Menschen minimieren sollen. Dazu gehört unter anderem eine erweiterte Maskenpflicht nicht nur in Gebäuden, sondern auch auf öffentlichen Plätzen unter freiem Himmel, auf denen sich viele Menschen aufhalten.

Für private Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gilt die Beschränkung auf maximal 5 Personen aus dem eigenen sowie maximal einem weiteren Haushalt, Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen. Die Beschränkung gilt für alle Feiern und Zusammenkünfte im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum (z.B. Garten) oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen.

Das gleiche gilt für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum: auch hier dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten und höchstens fünf Personen treffen.

Unteredessen hat das Gesundheitsamt des Landkreises für Beelitz drei Neuinfektionen von gestern zu Heute vermeldet, vier Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.