Im Beelitzer Stadtgebiet gibt es einen neuen bestätigten Coronafall. Das geht aus dem täglichen Lagebericht des Gesundheitsamtes hervor. Es ist die erste Neuinfektion nach drei Tagen und im Moment der einzige Fall, zudem sind seit heute wieder zwei Personen in Quarantäne. Landkreiswet ist die Zahl der Neuinfektionen im Vergleich zu gestern wieder angestiegen: 40 Personen sind seit gestern positiv getestet, die Zahl der Infektionen insgesamt liegt damit bei 255.
Unterdessen können Unternehmen und Soloselbstständige seit heute die sogenannten November-Hilfen des Bundes beantragen. Dazu wird man von der Internetseite der ILB Brandenburg weiter zum digitalisierten Antragsverfahren geleitet. Der Link: https://www.ilb.de/de/corona-novemberhilfen-2020/.
Antragsberechtigt für die Novemberhilfe sind die von den angeordneten Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Sie erhalten Zuschüsse von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Mit der Antragstellung müssen sie allerdings ihren Steuerberater, einen vereidigten Buchprüfer oder Anwalt beauftragen, der sich dann für das Antragsverfahren beim Bundeswirtschaftsministerium registrieren muss. Solo-Selbstständige, die maximal 5000 Euro beantragen, können das indes selbst über das digitale Verfahren machen.
Zudem können für jene, die mit Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie zu kämpfen haben, seit heute Überbrückungshilfe für die Monate September bis Dezember beantragen. Auch hier müssen die Anträge vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. Die Antragsfrist läuft bis 31. Januar.