Gehwege vor Grundstücken sind ab 7 Uhr zu räumen

Gehwege vor Grundstücken sind ab 7 Uhr zu räumen

Anlässlich des bevorstehenden Schneefalls am morgigen Freitag erinnern wir an dieser Stelle, dass Grundstückseigentümer laut der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gehwege vor ihren Grundstücken in einer Breite von 1,50 Metern räumen und bestreuen müssen.

Dies gilt werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Der geräumte Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder, wenn dies nicht möglich ist, am Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird.

Bereits ab 5 Uhr ist an Werktagen der städtische Bauhof im Einsatz, um besonders auf den Gehwegen vor sozialen Einrichtungen zu räumen und zu streuen.

Winterdienst