Geflügelpest: Tiere müssen wieder eingestallt werden

Die Geflügelpest ist weiter auf dem Vormarsch: Nachdem die hochansteckende Tierseuche vor einigen Wochen in Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochen ist, wurde auch der Norden Brandenburgs Anfang Dezember zum sogenannten Beobachtungsgebiet. Insbesondere Klein- und Hobbyhalter von Geflügel sind seit dem aufgerufen, Vorkehrungen für den Fall einer amtstierärztlichen Anordnung zur Aufstallung zu treffen.

Diese Anordnung ist jetzt vom Veterinäramt des Landkreises getroffen worden und gilt ab kommendem Sonntag, 13. Dezember 2020, neben anderen mittelmärkischen Gemeinden auch für die Beelitzer Kernstadt und den Gemeindeteil Beelitz-Heilstätten. Alle Geflügelhalter in diesen Gebieten haben demnach ihr Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.

Außerdem muss jeder Halter, sofern er es noch nicht getan hat, die Haltung seines Geflügels unter Angabe seines Namens, ihrer Anschrift und der Anzahl der gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihres Standortes dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Niemöllerstr. 1, 14806, Bad Belzig, Email: fb3@potsdam-mittelmark.de, Telefon: 03381 533287 anzeigen.

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art sowie der Handel mit Geflügel sind in den genannten Gebieten, sofern sie nicht ohnehin schon durch die derzeitige Corona-Eindämmung abgesagt wurden, verboten. Verboten ist auch die Teilnahme an außerörtlichen Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art.

Sollten Tiere aus dem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung mitzuteilen. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die in dieser Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen und Maßnahmen Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit Bußgeldern in Höhe bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Das Team Veterinärwesen ist zuständig für die Tierseuchenbekämpfung, telefonisch unter 03381 533 271 oder Email erreichbar an: FB3@Potsdam-Mittelmark.de