Fotos für Ausweis und Pass ab 1. Mai nur noch digital
Änderung des Gesetzgebers soll mehr Sicherheit bringen
Ab dem 1. Mai dürfen bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese Änderung hat der Gesetzgeber beschlossen.
Grundlage ist eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, die das Verwenden von modifizierten Lichtbildern in Personaldokumenten verhindern soll. Sie gilt auch für vorläufige Dokumente. Die Bundesdruckerei arbeitet mit Hochdruck daran, bundesweit alle Meldestellen bis zum 1. Mai mit den entsprechenden Fotogeräten auszustatten. Dies kann sich jedoch bis zum Sommer 2025 hinziehen.
Daher möchten wir schon heute um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger bitten, dass ab dem 1. Mai eine Beantragung von Lichtbilddokumenten nur unter Vorlage eines zertifizierten digitalen Fotos möglich ist. Sobald die technischen Voraussetzungen durch die Bundesdruckerei gegeben sind, ist die Aufnahme von entsprechenden Fotos auch im Einwohnermeldeamt der Stadt möglich. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Bis dahin erhalten Sie die entsprechenden Fotos bei zertifizierten Dienstleistern wie dem Drogeriemarkt DM und dem Fotofachverband RingFoto. Andere Optionen der Fotoübernahme etwa vom Handy sind vom Gesetzgeber nicht mehr erlaubt.