Erster Vogelgrippe-Fall in Brandenburg

Erster Vogelgrippe-Fall in Brandenburg

Das Vogelgrippe-Virus ist wieder auf dem Vormarsch. Wie das Verbraucherschutzministerium des Landes heute vermeldet hat, wurde im Landkreis Spree-Neiße der Geflügelpesterreger H5N1 (Geflügelpest, Vogelgrippe) in einem Nutzgeflügelbestand aktuell nachgewiesen. In der Haltung mit mehr als 200 Enten, Gänsen und Hühnern waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Der Bestand wurde sofort durch das zuständige Veterinäramt gesperrt und beprobt.
Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), bestätigte den Verdacht, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.

In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bayern wurde in den vergangenen Tagen bereits bei mehreren Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. In Schleswig-Holstein wurde das Virus in einem Geflügelbestand, in Mecklenburg-Vorpommern in einem Tierpark nachgewiesen. Angesichts dieser Fälle mahnt Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher alle Geflügelhalter*innen in Brandenburg zur Vorsicht: „Leider schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut die Gefahr eines Eintrags der Geflügel-Pest auch in diesem Jahr als hoch ein. Wir müssen jederzeit damit rechnen, dass es auch in Brandenburg Geflügelpestfälle geben kann.“

Ministerin Nonnemacher: „Wir beobachten das Seuchengeschehen sehr aufmerksam. Das Geflügelpest-Monitoring bei Hausgeflügel und Wildvögeln wird fortgeführt. Zur Verhinderung der indirekten Einschleppung des hoch ansteckenden Erregers sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.“

Darüber hinaus sollten Hobbyhalter sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.

Im vergangenen Herbst und Winter gab es eines der schwersten Infektionsgeschehen bei der Geflügelpest. In Brandenburg wurden elf Ausbrüche in Geflügelbeständen verzeichnet, insgesamt mussten rund 159.000 Tiere getötet werden. Die hochpathogene Aviäre Influenza ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Bei der Geflügelpest („Vogelgrippe“) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.

Quelle: Presseinformation des MSGIV; Mehr Informationen: Verbraucherschutzministerium Brandenburg  zur Geflügelpest