Strengere Kontaktbeschränkungen und Schließung des Einzelhandels ab 27. März
Nachdem die Inzidenz im Landkreis Potsdam-Mittelmark seit mehreren Tagen dauerhaft über 100 liegt, greift die in der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg festgelegte „Corona-Notbremse“. Das bedeutet, dass zunächst für die kommenden zwei Wochen wieder strengere Kontaktbeschränkungen gelten. Zudem werden auch Einzelhandelsgeschäfte einmal mehr geschlossen.
Folgende Maßnahmen gelten ab Samstag, 27. März 2021:
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und
mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet, - Die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter nur mit den
Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet, - Die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften ist nur mit den Angehörigen
des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet, - Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen, soweit sie nicht als Ausnahme*
gelten, - Der Individualsport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit
den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig, - Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und
öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
*Ausgenommen sind von der Schließung des Einzelhandels:
- Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
- Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
- Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Tabakwarenhandel,
- Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
- Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte,
- landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,
- Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel
nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente, - Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
- Optiker und Hörgeräteakustiker,
- Reinigungen und Waschsalons,
- Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Tankstellen,
- Abhol- und Lieferdienste.
Nicht ausdrücklich erwähnt, aber nach Rückfrage beim Landkreis von der Schließung NICHT betroffen sind körpernahe Dienstleistungen wie Friseur und Kosmetik. Unterschreitet der Landkreis den 7-Tage-Inzidenzwert 100 zwischen dem 10. und 12. Tag nach der Bekanntgabe, kann die Beschränkung aufgehoben werden. Dies gibt der Landkreis Potsdam-Mittelmark entsprechend öffentlich unter www.potsdam-mittelmark.de bekannt.
Die Bekanntmachung des Landkreises gibt es auch hier zum Download. Die zuletzt am 19. März geänderte siebte Eindämmungsverordnung kann unter diesem Link abgerufen werden. Von der Schließung betroffen sind entsprechend der Vorgaben auch die Touristinformation und die Stadtbibliothek Beelitz. Letztere bietet nach Ostern, ab dem 8. April aber wieder einen Bestell- und Abholservice an.
Das Beelitzer Testzentrum hat überigens in den Tagen rund um Ostern geänderte Öffnungszeiten: Statt am Karfreitag wird bereits am Gründonnerstag, 1. April, von 8 bis 13 Uhr getestet sowie statt (Oster-)Montag dann am darauffolgenden Dienstag, 6. April, von 12 bis 16 Uhr.