Befreiung von Elternbeiträgen
Ab dem 01. August 2024 gelten die neuen Regelungen zur einkommensunabhängigen Elternbeitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Diese Regelung hat der Gesetzgeber mit der Änderung des KitaG in § 17a festgeschrieben.
Damit sind alle Kinder, die das dritte Lebensjahr bereits vollendet haben von der Zahlung des Elternbeitrages befreit. Alle anderen Kinder sind ab dem Monat beitragsfrei, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird.
Die Beitragsfreiheit gilt grundsätzlich für alle Leistungen, die im Rahmen des Betreuungsauftrages erbracht werden. Dies gilt nicht für das Essengeld.
Sollten Sie der Stadt Beelitz eine Einzugsermächtigung erteilt haben, stellen wir die Abbuchung zum entsprechenden Datum ein. Sollten Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, beenden Sie bitte Ihren Dauerauftrag oder stellen die Überweisungen des Elternbeitrages ein.
Beitragsentlastung entfällt
Weitere Änderungen treten ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Ab Januar wird die Beitragsentlastung für den Elternbeitrag für Krippen- und Hortkinder wegfallen. Die neuen Beträge berechnen sich auf Grundlage des Einkommens der Eltern. Die neuen Beitragssätze werden rechtzeitig postalisch an alle Eltern zugestellt.
Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000 Euro.
Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang auch daran, Ihre Nachweise rechtzeitig einzureichen.
Für Rückfragen zu den Themen Jugend und Soziales stehen Ihnen Antje Lempke und Jenna Hermann unter kitaverwaltung@beelitz.de oder (033204) 39152 zur Verfügung.