Ehefähigkeitszeugnis

Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher oder als Person, die deutschem Recht untersteht (Staatenloser, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge) heiraten wollen.

Informieren Sie sich beim ausländischen Standesamt oder bei der deutschen Vertretung des Landes, in dem Sie heiraten wollen (Botschaft, Konsulat), ob Sie für die Eheschließung in diesem Land ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen und ob eine Überbeglaubigung (Legalisation/ Apostille) erforderlich ist.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Standesamtes, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse für eine Eheschließung bestehen.

Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.

Die Prüfung der Ehefähigkeit erfolgt wie bei einer in Deutschland beabsichtigten Eheschließung. Es sind daher von beiden Verlobten die dafür erforderlichen Urkunden vorzulegen.

Das Standesamt Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Unterlagen können nicht als verbindlich angesehen werden, da es vielfältige Fallkonstellationen gibt.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung aus dem Einwohnermeldeamt (nicht älter als 14 Tage)

Wenn Sie in Beelitz oder in der Gemeinde Seddiner See wohnen, beantragen wir für Sie diese Bescheinigung im Einwohnermeldeamt. Das Einwohnermeldeamt sendet Ihnen hierrüber einen separaten Gebührenbescheid zu. Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Beelitz oder der Gemeinde Seddiner See hat, ist aufgefordert, sich diese Bescheinigung selber zu beschaffen.

  • aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)

Diese sind im Standesamt des Geburtsortes zu beantragen. Damit ist nicht Ihre Geburtsurkunde gemeint!

  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder

beglaubigte Abschrift aus dem Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister

Bitte beantragen Sie diese Abschrift im Standesamt der vorherigen Eheschließung.

Wenn Ihr/e frühere/r Partner/-in inzwischen verstorben ist, benötigen Sie zusätzlich:

  • Sterbeurkunde des früheren Partners

Bei Auslandsbeteiligung bitte zwingend beachten:

Bitte setzten Sie sich vorab mit uns in Verbindung, um sich über die vorzulegenden Unterlagen zu erkundigen.

Die Dokumente sind vorab vollständig und im Original im Büro des Standesamtes abzugeben oder können in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Gern können Sie auch das nebenstehende Formular dafür nutzen.

Rechtsgrundlagen

§§ 12,39  Personenstandsgesetz (PStG)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz – JVKostG) Anlage (zu § 4 Absatz 1 Kostenverzeichnis)
Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

Fristen

Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Gebühren

Die Gebühren werden gemäß der „Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales“ (GebOMIK) berechnet.

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind 64,00 €
  • wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich 35,00 € je ausländisches Recht

Ansprechpartner

Frau Schirbel, Herr Koch

Telefon: 033204/ 391-86
Telefax: 033204/ 391-87

E-Mail: standesamt@beelitz.de