Beantragung Eheurkunde

Beantragung einer Eheurkunde

Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue bzw. zusätzliche Eheurkunde oder einen Ausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese im Standesamt der Eheschließung beantragen.

Die Eheurkunde beweist die Begründung einer Ehe und enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehepartner, den Ort und Tag der Geburt der Ehepartner, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung, Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • mehrsprachige (internationale) Eheurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Die Urkunden können persönlich beantragt und abgeholt werden.

Alternativ kann die gewünschte Urkunde per Brief, Fax oder E-Mail angefordert und versendet werden.

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. §§ 61 ff. des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben in besonderen Fällen nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin, eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters bzw. der Vertreterin

Hinweise

Für Eheschließungen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Wir stellen Ihnen auch Eheurkunden aus den Eheregistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus. Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Registereintrag dort elektronisch geführt wird.

Dies trifft i. d. R. für Einträge ab 2009 zu. Für Einträge vor 2009 ist es aber nicht immer der Fall. Bitte erkundigen Sie sich vorab im Standesamt Beelitz, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob die von Ihnen gewünschte Urkunde hier erstellt werden kann. Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.

Rechtsgrundlagen

§ 57 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 61-67 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 5 Absatz 5 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 48 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 50 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)

Gebühren

Die Gebühren werden gemäß der „Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales“ (GebOMIK) berechnet.

  • Eheurkunde/ mehrsprachige (internationale) Eheurkunde/ beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister 16,00 €
  • jede weitere 8,00 €
  • ggf. Porto