Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Hierbei wird zwischen Geburten in Einrichtungen, in denen Geburtenhilfe geleistet wird und den sogenannten Hausgeburten (Geburten außerhalb der vorgenannten Einrichtungen) unterschieden, da sich die Zuständigkeit der Anzeigepflicht bezüglich der Geburt unterscheidet.
Erblickt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, das Licht der Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, handelt es sich um eine sogenannte „Hausgeburt“. Zur Anzeige der Geburt verpflichtet ist jeder sorgeberechtigte Elternteil oder jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war (Hebamme, Geburtshelfer, etc.).
Die Geburt ist innerhalb einer Woche dem Standesamt, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat, anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie, als Eltern des Kindes, miteinander verheiratet sind:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Geburtsanzeige des Arztes oder der Hebamme
- Namenserklärung für das Kind, sofern diese nicht Bestandteil der Geburtsanzeige ist
Wenn Sie, als Eltern des Kindes, nicht miteinander verheiratet sind:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Sorgeerklärung
- Geburtsanzeige des Arztes oder der Hebamme
- Namenserklärung für das Kind, sofern diese nicht Bestandteil der Geburtsanzeige ist
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Hinweise
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehepartner verstorben ist. In diesem Fall ist zusätzlich das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners vorzulegen.
Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Unterlagen können nicht als verbindlich angesehen werden, da es vielfältige Fallkonstellationen gibt. Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon.
Wenn Sie fremdsprachige Urkunden einreichen, benötigen wir grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille). In einem solchen Fall werden wir Sie darauf aufmerksam machen.
Das Standesamt nimmt in diesem Zusammenhang auch nachfolgende Erklärungen entgegen:
- Anerkennung der Vater- oder Mutterschaft
- Namensbestimmung bei Neugeborenen
- Namenserteilung
Die Sorgerechtserklärung kann nur beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 31-34 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 18 Personenstandsgesetz (PStG)
Gebühren
Die Gebühren werden gemäß der „Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales“ (GebOMIK) berechnet.
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik
- Anzeige einer Geburt gebührenfrei
- Geburtsurkunde 16,00 €, jede weitere 8,00 €
- Geburtsurkunden gebührenfrei für die Beantragung von Mutterschaftshilfe (Krankenkasse), Elterngeld (Elterngeldstelle) und Kindergeld (Familienkasse oder Arbeitgeber)
- Anerkennung der Vater- oder Mutterschaft 33,00 €
Ansprechpartner
Frau Schirbel, Herr Koch
Telefon: 033204/ 391-86
Telefax: 033204/ 391-87
E-mail: standesamt@beelitz.de