An- und Voranmeldung Eheschließung

Anmeldung und Voranmeldung der Eheschließung

Grundsätzlich kann eine Eheschließung, unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten, in jedem deutschen Standesamt stattfinden.

Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.

Wenn Sie beide nicht in Beelitz wohnen, können Sie dennoch im Standesamt Beelitz heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung ist, wie bereits beschrieben, bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall vorher eine Terminreservierung stattfinden sollte.

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich, sollte aber, aus organisatorischen Gründen, nicht später als zwei Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen. Eine Reservierung des Wunschtermins ist vorab möglich.

Die Anmeldung erfolgt von beiden Partnern persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Auf Wenn können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Unterlagen können nicht als verbindlich angesehen werden, da es vielfältige Fallkonstellationen gibt.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Ehepartner
  • aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung aus dem Einwohnermeldeamt (nicht älter als 14 Tage)

Wenn Sie in Beelitz oder in der Gemeinde Seddiner See wohnen, beantragen wir für Sie diese Bescheinigung im Einwohnermeldeamt. Das Einwohnermeldeamt sendet Ihnen hierrüber einen separaten Gebührenbescheid zu. Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Beelitz oder der Gemeinde Seddiner See hat, ist aufgefordert, sich diese Bescheinigung selber zu beschaffen.

  • aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)

Diese ist im Standesamt des Geburtsortes zu beantragen. Damit ist nicht Ihre Geburtsurkunde gemeint!

  • ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder

beglaubigte Abschrift aus dem Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister

Bitte beantragen Sie diese Abschrift im Standesamt der vorherigen Eheschließung.

Wenn Ihr/e frühere/r Partner/-in inzwischen verstorben ist, benötigen Sie zusätzlich:

  • Sterbeurkunde des früheren Partners

Bei Auslandsbeteiligung bitte zwingend beachten:

Wenn ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist gegebenenfalls ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht erforderlich.

Da sich verschiedene Konstellationen ergeben und entsprechend weitere Unterlagen erforderlich sind, bitten wir diesbezüglich vorab per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen.

Formular Anfrage erforderlicher Unterlagen

Die Dokumente sind vorab vollständig und im Original im Büro des Standesamtes abzugeben oder können in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Gern können Sie das das nachfolgende Formular dafür nutzen.

Formular Einreichung Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

Sämtliche Originale erhalten Sie im Zuge der Eheschließung zurück.

Die oben genannten Unterlagen sind ebenfalls einzureichen, wenn Sie in Beelitz oder der Gemeinde Seddiner See wohnhaft sind, jedoch in einem anderen Standesamt heiraten möchten.

Hinweise

Jede Anmeldung ist individuell und erfordert eine entsprechende Beratung. Wir beraten Sie gerne, insbesondere hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen und der Namensführung.

Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU).

Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Wenn Sie fremdsprachige Urkunden einreichen, benötigen wir grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.

Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille). In einem solchen Fall werden wir Sie darauf aufmerksam machen.

Rechtsgrundlagen

§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Fristen

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten die Ehe schließen. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Gebühren

Die Gebühren werden gemäß der „Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales“ (GebOMIK) berechnet.

  • Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehevoraussetzungen) 59,00 €
  • wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich 32,00 € je ausländisches Recht
  • Vornahme der Eheschließung

während der allgemeinen Sprechzeiten 49,00 €

außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten 109,00 €

  • Ausstellung einer Eheurkunde 15,00 €

jede weitere Eheurkunde 8,00 €

Ansprechpartner